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BEA-Tätigkeitsschlüssel wird im DBSA nicht ermittelt
Grundvoraussetzungen, damit der Tätigkeitsschlüssel in der BEA ermittelt werden kann sind folgende:
- Der Mitarbeiter muss bereits ausgetreten sein und ein Austrittsdatum besitzen
- Es müssen Abrechnungen vor dem Austritt vorhanden sein
- Mindestens in der letzten Abrechnung vor dem Austritt muss ein Tätigkeitsschlüssel hinterlegt sein
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