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BEA-Tätigkeitsschlüssel wird im DBSA nicht ermittelt

BEA-Tätigkeitsschlüssel wird im DBSA nicht ermittelt

Wenn der Tätigkeitsschlüssel in der BEA (Bescheinigung nach § 312 SGB III, auch bekannt als Arbeitsbescheinigung) nicht automatisch ermittelt wird, prüfen Sie bitte die folgenden Voraussetzungen. Alle drei Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein.

Voraussetzungen für die Ermittlung des Tätigkeitsschlüssels

  1. Austrittsdatum vorhanden: Der Mitarbeiter muss bereits ausgetreten sein und ein gültiges Austrittsdatum im System hinterlegt haben.
  2. Abrechnungen vor dem Austritt: Es müssen Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen vorhanden sein, die vor dem Austrittsdatum erstellt wurden.
  3. Tätigkeitsschlüssel in der letzten Abrechnung: Mindestens in der letzten Abrechnung vor dem Austritt muss ein Tätigkeitsschlüssel hinterlegt sein.

Häufige Fehlerursachen

Problem
Lösung
Kein Austrittsdatum eingetragen
Tragen Sie das Austrittsdatum in den Personalstammdaten des Mitarbeiters nach.
Keine Abrechnungen vor dem Austritt vorhanden
Stellen Sie sicher, dass mindestens eine Abrechnung vor dem Austrittsdatum im System existiert.
Tätigkeitsschlüssel fehlt in der letzten Abrechnung
Prüfen Sie, ob in der letzten Abrechnung vor dem Austritt ein gültiger Tätigkeitsschlüssel hinterlegt ist, und ergänzen Sie diesen gegebenenfalls.

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