BEA

BEA-Tätigkeitsschlüssel wird im DBSA nicht ermittelt

Grundvoraussetzungen, damit der Tätigkeitsschlüssel in der BEA ermittelt werden kann sind folgende:

  • Der Mitarbeiter muss bereits ausgetreten sein und ein Austrittsdatum besitzen
  • Es müssen Abrechnungen vor dem Austritt vorhanden sein
  • Mindestens in der letzten Abrechnung vor dem Austritt muss ein Tätigkeitsschlüssel hinterlegt sein

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