Bei welchen Mitarbeitern wird der Kammerbeitrag berechnet?
Bei welchen Mitarbeitern wird der Kammerbeitrag berechnet?
Der Kammerbeitrag (auch Arbeitnehmerkammerbeitrag genannt) ist ein Pflichtbeitrag, den Arbeitnehmer in bestimmten Bundesländern an die jeweilige Arbeitnehmerkammer entrichten müssen. Die Software berechnet diesen Beitrag automatisch für alle Mitarbeiter, die in einem der folgenden Bundesländer beschäftigt sind:
Diese beiden Bundesländer sind die einzigen in Deutschland, die einen solchen Pflichtbeitrag erheben. Für Mitarbeiter in allen anderen Bundesländern findet keine Berechnung statt.
Voraussetzung: Korrektes Bundesland im Personalstamm
Damit der Kammerbeitrag korrekt berechnet wird, muss das Bundesland des Beschäftigungsorts im Personalstamm (den Stammdaten des Mitarbeiters) richtig hinterlegt sein. Prüfen und korrigieren Sie den Eintrag wie folgt:
- Öffnen Sie den Personalstamm des betreffenden Mitarbeiters.
- Wechseln Sie zur SV-Maske (Sozialversicherung – der Bereich, in dem die sozialversicherungsrelevanten Daten gepflegt werden).
- Überprüfen Sie das Feld Bundesland und stellen Sie sicher, dass dort der korrekte Eintrag (Bremen bzw. Saarland) hinterlegt ist.
Hinweis: Ist das Bundesland nicht oder falsch eingetragen, wird der Kammerbeitrag möglicherweise nicht berechnet. Achten Sie daher stets auf die korrekte Pflege dieses Feldes, um fehlerhafte Abrechnungen zu vermeiden.