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eAU - Wie werden privatversicherte Minijobber und Mitarbeiter aus dem Ausland in der Krankenkasse geschlüsselt?
Für privat versicherte Minijobber gibt es kein eAU-Verfahren, daher ist die Eingabe nicht notwendig oder möglich.
Wenn ein Mitarbeiter keine gesetzliche deutsche Krankenversicherung hat, sondern entweder im Ausland versichert ist oder privat in Deutschland, muss die Eintragung im Personalstamm wie folgt aussehen:
Die Beitragsgruppe RV wird je nachdem, ob der Mitarbeiter von der Rentenversicherungspflicht befreit ist, entweder auf 5 (pauschalierter Beitrag) oder 1 (voller Beitrag) geschlüsselt.
Das Feld eAU-GKV Geringfügig bleibt inaktiv, da für privat versicherte Mitarbeiter keine Abfrage erfolgt.
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