Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
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Ich bekomme von den Krankenkassen keine Rückmeldung auf die eAU-Abfragen

Sobald die Anforderungen der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) fehlerfrei versendet und der Empfang zurückgemeldet worden ist, befinden sich diese im Archiv der SV-Schnittstelle. 

Für die Rückmeldungen haben die Krankenkassen 14 Tage Zeit. In der Regel erfolgen die Rückmeldungen jedoch früher. 

Um die Rückmeldungen einzulesen, starten Sie bitte unter "Export / Versand → Krankenkassen → SV-Schnittstelle → Empfang" die SV-Statusabfrage. Somit werden alle zur Verfügung stehenden Datensätze abgefragt, in den Ordner Rückmeldungen Eingang verschoben und stehen zur Bearbeitung bereit.

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