- Wissensdatenbank
- zvoove Payroll
- Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
-
zvoove One
-
zvoove (für Eventdienstleister)
-
zvoove (für Gebäudedienstleister)
-
zvoove (für Personaldienstleister)
-
zvoove Analytics
-
zvoove Connect und zvoove Work
-
zvoove Finance
-
zvoove Payroll
- Abrechnung/Rückrechnung
- Allgemein
- Arbeitgeberkonto
- BEA
- Betriebliche Altersvorsorge
- Dakota
- Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- ELStAM
- ELSTER
- Energiepreispauschale EPP
- Entgeltersatzleistungen+EEL
- Erstattungsanträge+AAG
- Jahreswechsel
- Krankenkassen/Beitragsnachweise
- Kurzarbeitergeld
- Lohnsteueranmeldung
- Lohnsteuerbescheinigung
- Mini-/Midijob
- Mutterschutz
- Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz
- Quarantäne
- SV-Meldungen
- Unternehmensnummer
- Verdiensterhebung
-
zvoove Recruit
-
zvoove Vertragsverwaltung
-
zvoove Video-Tutorials
Ich bekomme von den Krankenkassen keine Rückmeldung auf die eAU-Abfragen
Sobald die Anforderungen der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) fehlerfrei versendet und der Empfang zurückgemeldet worden ist, befinden sich diese im Archiv des Dakota-Datenaustausches.
Für die Rückmeldungen haben die Krankenkassen 14 Tage Zeit. In der Regel erfolgen die Rückmeldungen jedoch früher.
Um die Rückmeldungen einzulesen, starten Sie bitte im Empfang (Dakota-Datenaustausch) die Dakota-Statusabfrage und hier das Auswahlkästchen „nur eAU“. Somit werden alle zur Verfügung stehenden Datensätze abgefragt, in den Ordner Rückmeldungen Eingang verschoben und stehen zur Bearbeitung bereit.
Bitte überprüfen Sie ebenfalls, ob Sie mindestens die DAKOTA Version 7.3 Build 7 besitzen. Erst ab dieser Version ist die Abfrage der eAU möglich.
Hat Ihnen der Beitrag nicht weitergeholfen oder fehlen Ihnen Informationen? Dann schreiben Sie uns ein kurzes Feedback über Wissensdatenbank-Verbesserungswunsch, damit wir diesen Artikel verbessern können.