Abrechnung/Rückrechnung

Kann ich eine Rückrechnung wegen einer Pfändung durchführen?

Rückrechnungen bzgl. Pfändung sind nur über manuelle Rückrechnungen möglich und auch, nur wenn es sich um komplett neue Pfändungen handelt. Bereits bestehende Pfändungen werden von zvoove Payroll nicht berücksichtigt, da etwaige Überzahlungen an Dritte nicht zurückgefordert werden können.  
 
Sollten also Änderungen vorgenommen werden müssen, müssen diese von Ihnen manuell errechnet und in Pfändung und in den Be- und Abzügen berücksichtigt werden. Falls eine Pfändung nachträglich eingetragen werden muss, können diese im Personalstamm hinterlegt und dann per manueller Rückrechnung berücksichtigt werden.

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