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Können vor dem Jahreswechsel bereits Stunden für das Folgejahr erfasst werden?
Ja, die Erfassung hat keine Auswirkung auf den Jahreswechsel. Auch eine Fakturierung für das neue Jahr ist bereits möglich. Vor der Übergabe an Lohnschnittstellen muss jedoch der Jahresabschluss für das Vorjahr durchgeführt worden sein.
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