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Neuer Mindestlohn ab 01.01.2025: Anpassung der Mini- / Midijob-Grenze

Aufgrund der gesetzlichen Anpassungen ab dem 01. Januar 2025 haben sich die Grenzen der Minijobs geändert.

Die neue Grenze wurde von 538,00 € auf 556,00 € bei geringfügig Beschäftigten angehoben und auch in folgenden Bereichen berücksichtigt.

  • Auswertung "Verdienst"
  • Auswertung "Verdienstübersicht - monatlich" im IKS
  • Brutto-Lohn-Editor
  • Die Prüfung der Verdienstgrenzen (STRG + G) in der Stundenerfassung
  • Vorschau Lohnartenausweisung in der Stundenerfassung

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