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Wann und wo versende ich die Lohnsteuerbescheinigung und die -jahresbescheinigung?

Lohnsteuerbescheinigung und Jahres-Lohnsteuerbescheinigung versenden

Nach Abschluss der Dezember-Abrechnung müssen Sie die Lohnsteuerbescheinigung erstellen und elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Dieser Artikel erklärt, wann und wo Sie dies in der Software durchführen.

Wann wird die Lohnsteuerbescheinigung erstellt?

Die Lohnsteuerbescheinigung wird nach der Dezember-Abrechnung oder bei Austritt erstellt:

Bescheinigungsart

Anlass

Betroffene Mitarbeiter

Lohnsteuerbescheinigung (bei Austritt)

Austritt eines Mitarbeiters im Dezember

Mitarbeiter, die im Dezember ausscheiden

ELSTER Jahres-Lohnsteuerbescheinigung

Jahresabschluss nach der Dezember-Abrechnung

Alle Mitarbeiter, die über das Jahresende hinaus beschäftigt sind

Schritt-für-Schritt-Anleitung

1. Lohnsteuerbescheinigung aufbereiten

  1. Führen Sie die Dezember-Abrechnung vollständig durch.

  2. Navigieren Sie zu Export / Versand → Finanzamt → Lohnsteuer Bescheinigung.

  3. Der Austrittsmonat Dezember ist nach der Abrechnung automatisch vor eingestellt.

  4. Bereiten Sie die Bescheinigung auf und versenden Sie diese.

Navigation zur Lohnsteuerbescheinigung im Menü Export / Versand

2. ELSTER Jahres-Lohnsteuerbescheinigung versenden

  1. Setzen Sie im selben Bereich den Haken bei Elster Jahres-Lohnsteuerbescheinigung.

  2. Die Bescheinigung wird für alle Mitarbeiter erstellt, die über das Jahresende hinaus beschäftigt sind.

  3. Bereiten Sie die Jahres-Lohnsteuerbescheinigung auf und versenden Sie diese anschließend über ELSTER (die elektronische Steuererklärung) an das Finanzamt.

Auswahl der ELSTER Jahres-Lohnsteuerbescheinigung mit gesetztem Haken

Wichtige Hinweise

  • Stellen Sie sicher, dass die Dezember-Abrechnung vollständig abgeschlossen ist, bevor Sie die Bescheinigungen erstellen.

  • Mitarbeiter, die unterjährig ausgetreten sind, erhalten ihre Lohnsteuerbescheinigung bereits zum Zeitpunkt des Austritts – nicht erst im Dezember.

  • Die Jahres-Lohnsteuerbescheinigung muss spätestens bis Ende Februar des Folgejahres elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden.

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