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Wechsel eines Mitarbeiters von SV-Pflichtig auf Minijob und andersrum
Um das Beschäftigungsverhältnis eines Mitarbeiters zu ändern, ist es erst einmal wichtig, im Personalstamm unter Sozialversicherung einen neuen Datensatz anzulegen ab dem Zeitpunkt, ab dem der Mitarbeiter SV-Pflichtig bzw. geringfügig beschäftigt wird und die Personengruppe sowie die Beitragsgruppen abzuändern.
In der Steuerkarte wird ebenfalls ein neuer Datensatz angelegt:
Bei Minijobbern ELStAM Teilnahme ab dem Datum auf "Nein" und ein Datensatz mit Datum, Steuerklasse 0. Bei sv-pflichtigen ELStAM Teilnahme auf "Ja" und die Anmeldung über Export / Versand > Finanzamt > Anmeldungen vornehmen, damit Sie die korrekten Steuerdaten erhalten.
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