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Wechsel eines Mitarbeiters von SV-Pflichtig auf Minijob und andersrum
Um das Beschäftigungsverhältnis eines Mitarbeiters zu ändern, ist es zunächst wichtig, im Personalstamm unter "Lohn → Sozialversicherung" einen neuen Datensatz anzulegen ab dem Zeitpunkt, ab dem der Mitarbeiter SV-Pflichtig bzw. geringfügig beschäftigt wird und die Personengruppe sowie die Beitragsgruppen abzuändern.
In der Steuerkarte wird ebenfalls ein neuer Datensatz angelegt:
Bei Minijobbern wird ab dem Datum des Wechsels die ELStAM Teilnahme auf "Nein" gesetzt und ein Datensatz mit Datum und der Steuerklasse 0 angelegt. Bei einem SV-pflichtigen Beschäftigungsverhältnis setzen Sie die ELStAM Teilnahme auf "Ja". Um die richtigen Steuerdaten zu erhalten, nehmen Sie noch die Anmeldung über "Export / Versand → Finanzamt → Anmeldungen" vor.
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