Durchschnittsberechnung

Wie ist zu verfahren, wenn ein Mitarbreiter unser Unternehmen verlässt und noch über Resturlaubstage verfügt, die abgegolten werden müssen?

Gehen wir einmal davon aus, dass unser Mitarbeiter am 10.05.2022 ausscheidet, sprich dieser Tag sein letzter Beschäftigungstag bei uns ist.

Aktuell sieht sein Urlaubskonto wie folgt aus:

Bis zu seinem Austritt am 10.05.2022 hat unser Mitarbeiter noch einen Anspruch von 8 Tagen. Die restlichen Tage vor seinem Austritt nimmt er 2 Tage Urlaub, sodass ein Rest von 6 Urlaubstagen verbleibt, den wir ihm abgelten müssen.

Nach erfolgter Abgeltung des AZK-Saldos, erfolgt die Abgeltung des Resturlaubs:

Als Werte hat zvoove (für Personaldienstleister) für Herrn Hansen 6 Resturlaubstage mit der durchschnittlichen Stundenzahl von 7,42 ermittelt.

Nach Klick auf Abgelten erfolgt die Ausweisung der in den Programmoptionen hinterlegten Lohnart für die Urlaubsabgeltung:

Die Urlaubsabgeltung erfolgt somit für 44,52 Stunden (6 Tage x 7,42 Stunden je Tag) und einem Betrag von

597,46 € was einem Tagessatz von 99,59 € entspricht. 

Woher hatte zvoove (für Personaldienstleister) die Informationen, die Abgeltungslohnart für Urlaub in der gezeigten Weise zu berechnen?

Zum einen werden die gewünschte Lohnart sowie deren Berechnungsparameter in den Programmoptionen hinterlegt:

Damit sich diese Lohnart bzgl. des Referenzzeitraums identisch verhält wie die auf Durchschnitt basierenden Fehlzeiten für Urlaub und Krankheit ist eine Einstellung im Lohnartenstamm zu beachten:

Sofern bei den Fehlzeiten für Urlaub und Krankheit die Regelung des 15. Bankarbeitstages zur Bildung des Referenzzeitraums Anwendung findet, so ist dieses in der Lohnart für die Urlaubsabgeltung im Register Tarife durch Aktivierung der Option automatische Berücksichtigung der Bankarbeitstage ebenfalls so einzustellen.

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