Abrechnung/Rückrechnung

Wie kann ich bei einem ehemaligen Mitarbeiter eine Abfindung abrechnen?

Wenn Sie einen Mitarbeiter nach einem gerichtlichen Vergleich abrechnen möchten, müssen Sie dies über eine Rückrechnung in dem Monat machen, in dem dieser Mitarbeiter noch beschäftigt war. Wird für diesen Mitarbeiter die Abrechnung über den Punkt „Vortrag Mitarbeiter nach Austritt (für EGA)“ vorgetragen und z. B. eine Abfindung hinterlegt, dann muss zur korrekten Berechnung der Abfindung unter Abrechnung bearbeiten ein fiktives Steuerbrutto hinterlegt werden. Klicken Sie dazu auf den Punkt „Fikt. Steuer-Brt.“ 

Dadurch öffnet sich ein neues Fenster, wo der gewünschte Wert eingetragen werden kann.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserem "Handbuch Fach 5/Abrechnung / Rückrechnung", welches Sie in der zvoove Cloud unter „Downloads/Payroll/Handbücher“ finden.

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