Abrechnung/Rückrechnung

Wie kann ich ein Fahrradleasing abrechnen?

Bitte halten Sie mit Ihrem Steuerberater Rücksprache, wie die Lohnarten in Bezug auf die Steuer-/SV- /BG-Pflicht und Pfändbarkeit geschlüsselt werden und ob die Lohnarten im Gesamt-Brutto enthalten sein müssen.

Um ein Fahrradleasing abzurechnen, benötigen Sie zwei Lohnarten.

1. Den zu versteuernden geldwerten Vorteil, der als positiver Betrag auf das Gesamt-Brutto Ihres Mitarbeiters draufgerechnet wird.

2. Eine Umwandlung für das Leasing, welches das zu versteuernde Gesamt-Brutto verringert.

Der einfachste Weg hierzu ist, die Lohnart für den Geldwerten Vorteil PKW zu duplizieren (Allgemein/Abrechnung/Lohnarten/Lohnart auswählen/Duplizieren) und entsprechend umzuschlüsseln.

Die beiden Lohnarten werden im Personalstamm des jeweiligen Mitarbeiters unter feste monatliche Lohnarten hinzugefügt. Bitte beachten: Die Lohnart, die das Gesamt-Brutto verringert, wird mit einem negativen Vorzeichen angelegt.

Zusätzlich wird eine entsprechende Abzugsart unter "Allgemein/Abrechnung/Abzugsarten" angelegt.

Anbei ein Beispiel von der Eintragung im Personalstamm:

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