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Wie können private Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge über ELStAM abgerufen werden? 

Private Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge können ab dem 01.12.2025 über das ELStAM-Verfahren abgerufen werden. 

Die Rückmeldung erfolgt während der Anmeldung in derselben Meldung wie die Steuerklasse, Religionszugehörigkeit, Kinderfreibeträge und allgemeine Freibeträge. 

Sollten Mitarbeiter bereits angemeldet worden sein, werden die Beiträge wie gewohnt über die Monatsmeldung eingelesen. 

Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsgesellschaft des Mitarbeiters am elektronischen Meldeverfahren teilnehmen muss. Es kann sein, dass der Finanzverwaltung keine Informationen über die Beiträge vorliegen. In diesem Fall werden keine Daten gemeldet. 

Die Beträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung werden in zvoove Payroll unter „Export / Versand → Finanzamt → ELSTAM-Eingang“ angezeigt.
 

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