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Wie wird die EPP-Zulage im Buchungsbeleg dargestellt?

Wie wird die EPP-Zulage im Buchungsbeleg dargestellt?

Die EPP (Energiepreispauschale) – eine staatliche Einmalzahlung zur Entlastung bei gestiegenen Energiekosten – wird im Buchungsbeleg nicht automatisch von der Lohnsteuer abgezogen. Stattdessen wird auf dem Buchungsbeleg der Gesamtbetrag der Lohnsteuer ohne Berücksichtigung der EPP ausgewiesen.

Erforderliche manuelle Umbuchung

Da die EPP nicht automatisch verrechnet wird, muss die Buchhaltung den Betrag der EPP-Summe manuell in der Finanzbuchhaltung umbuchen. Gehen Sie dazu wie folgt vor:

  1. Ermitteln Sie die Gesamtsumme der ausgezahlten EPP-Beträge.
  2. Buchen Sie den Betrag vom Verbindlichkeitskonto Lohnsteuer auf das Kostenkonto der Lohnart EPP um.

Buchungsbeispiel

Buchungsschritt
Konto
Bezeichnung
Soll/Haben
Sollbuchung
1741
Verbindlichkeitskonto Lohnsteuer
Soll
Habenbuchung
4142
Kostenkonto Lohnart EPP
Haben

Hinweis: Die genannten Kontonummern (1741 und 4142) sind Beispielwerte. Prüfen Sie in Ihrem Kontenrahmen, welche Konten in Ihrem Unternehmen für die Lohnsteuer-Verbindlichkeiten und die EPP-Lohnart verwendet werden.