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Wie wird ein geringfügig Beschäftigter Mitarbeiter richtig in der Rente geschlüsselt?

Geringfügig beschäftigten Rentner korrekt in der Sozialversicherung schlüsseln

Wenn ein Mitarbeiter sowohl geringfügig beschäftigt (Minijob) als auch Rentner ist, darf die Rentenschlüsselung in der Sozialversicherung nicht verwendet werden. Andernfalls kann es zu fehlerhaften Meldungen oder Beitragsberechnungen kommen.

Warum ist dieser Schritt notwendig?

Bei einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) gelten besondere sozialversicherungsrechtliche Regelungen. Die Schlüsselung über das Rentner-Kennzeichen ist für dieses Beschäftigungsverhältnis nicht vorgesehen. Wird das Kennzeichen trotzdem gesetzt, können Beiträge falsch berechnet und Meldungen fehlerhaft an die Sozialversicherungsträger übermittelt werden.

Hinweis: Die genaue Schlüsselung der Beitragsgruppe (legt fest, in welchen Sozialversicherungszweigen Beiträge anfallen) sowie der Personengruppe (kennzeichnet die Art des Beschäftigungsverhältnisses) klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

Anleitung: Rentner-Kennzeichen entfernen

  1. Öffnen Sie die Sozialversicherungsdaten des betreffenden Mitarbeiters.
  2. Navigieren Sie zum Bereich „Eingaben für Rentner".
  3. Entfernen Sie das dort gesetzte Rentner-Kennzeichen (Häkchen bzw. Markierung). Falls Sie den Mitarbeiter neu anlegen, wählen Sie dieses Kennzeichen erst gar nicht aus.
  4. Speichern Sie die Änderung.
Screenshot: Eingaben für Rentner in der Sozialversicherung

Zusammenfassung

Situation
Rentner-Kennzeichen setzen?
Rentner in regulärer sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
Ja
Rentner in geringfügiger Beschäftigung (Minijob)
Nein

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