SV-Meldungen

Wofür ist der Haken in der Sozialversicherung „Erstmalige Beschäftigung“?

Der Haken für "erstmalige Beschäftigung" wird nur dann gesetzt, wenn der Arbeitnehmer Mitglied der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ist und das erste Mal in Deutschland einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht. Dies wird für die SV-Meldungen benötigt und wird erst als Option aktiv, wenn der Arbeitnehmer in den Personaldaten als nicht deutscher EU-Bürger im Feld Staatsangehörigkeit gekennzeichnet ist.

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