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Wie lege ich einen freiwillig Versicherten Mitarbeiter an (Firmenzahler)?
Sobald ein Mitarbeiter mit seinem Jahresverdienst über die Versicherungspflichtgrenze kommt, kann er sich entscheiden, ob er weiterhin in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlt oder sich privat versichert.
Entscheidet sich der Mitarbeiter weiterhin in der gesetzlichen Krankenkasse einzuzahlen, geht die Sozialversicherungsschuld vom Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer über. Der Arbeitgeber kann jedoch weiterhin die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für den Mitarbeiter abrechnen und an die jeweilige Krankenkasse übermitteln und überweisen (Firmenzahler).
Zunächst muss der Tätigkeitsschlüssel im Personalstamm unter "Lohn → Sozialversicherung" angelegt werden. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:


Die Umlagepflicht wird standardmäßig auf "Umlage laut Grunddaten" gestellt, da die Umlagepflicht (U1 und U2) im Mandanten- bzw. im Filialstamm eingestellt wird.
Die "KV/PV Beitragsart" wird auf "Freiwillig gesetzlich" gestellt, wodurch die Felder "KV/PV Beitrag freiwillig" automatisch vom Programm mit Werten gefüllt werden. Die Werte setzen sich aus dem allgemeinen KV bzw. PV Beitrag (14,6 % KV) und dem individuellen Zusatzbeitrag der Krankenkasse bei Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze zusammen.



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