SV-Meldungen

Bei der Prüfung bzw. bei dem Export von SV-Meldungen, erhalte ich die Meldung "DBME018 SASC bei Anmeldung ungl. Stornierung unzulässig". Was ist die Ursache?

Die Fehlermeldungen "DBME018 SASC bei Anmeldung ungl. Stornierung unzulässig" ist aus dem Kernprüfprogramm der ITSG und bedeutet, dass der ausgewählte Staatenschlüssel unzulässig ist. Unzulässige Staatenschlüssel sind z. B. Serbien (132). Um dies zu beheben,

  1. Öffnen Sie den Personalstamm des Mitarbeiters mit einem Doppelklick auf die entsprechende Zeile.
  2. Ändern Sie den Staatenschlüssel im Personalstamm auf einen gültigen. (z. B. für Serbien 177 statt 133)
  3. Schließen Sie den Personalstamm mit einem Klick auf OK.
  4. Korrigieren Sie die Meldung im darauffolgenden Fenster mit einem Klick auf "Meldungen korrigieren":

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