Austritt Großbritanniens aus dem europäischen Binnenmarkt
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Dürfen Einkäufe aus Großbritannien weiterhin mit dem Steuerschlüssel "igm. Erwerb" verbucht werden?

Nein. Nach dem Austritt Großbritanniens aus dem europäischen Binnenmarkt am 01.01.2021 werden alle eingeführten Waren mit der Einfuhrumsatzsteuer versehen. Hierzu erhalten Sie Zollpapiere. Die Einfuhrumsatzsteuer wird direkt per Überweisung an den Zoll entrichtet. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem  BMF Schreiben vom 25.11.2020

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