Umsatzsteuer ab dem 01.01.2021

Kann ich meine bereits vorhandenen Umsatzsteuerschlüssel für 19% und 7% Steuerfälle wieder "reaktivieren" und für das Jahr 2021 verwenden?

Nein. Es ist zwingend erforderlich neue Umsatzsteuerschlüssel für 19% und 7% Steuerfälle anzulegen. Eine Reaktivierung alter Steuerschlüssel ist nicht zulässig.

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