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Es wurde in den Monaten Januar, Februar oder März eine Einmalzahlung ausgezahlt. Wieso wird jetzt eine 54er-Meldung für das Vorjahr erstellt?
Wird in den Monaten Januar, Februar oder März eine Einmalzahlung ausgezahlt, greift unter bestimmten Voraussetzungen die sog. Märzklausel. Die Märzklausel sorgt für eine Verbeitragung der Einmalzahlung im Vorjahr.
Eine Erläuterung zur Märzklausel finden Sie hier: Was ist die Märzklausel?
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