Stundenerfassung

Ampelregelung: Wie kann ich die erarbeiteten AZK-Stunden automatisch am Ende des Monats auszahlen bzw. nur bis zu einer bestimmten Grenze ansammeln?

Möchten Sie in den Tarifstammdatenkonditionen festgelegte Zeitkontoregelung mitarbeiterindividuell flexibler gestalten, so können Sie dafür die Ampelregelung nutzen.  

Die Ampelregelung kann ausschließlich bei Anwendung eines Tarifvertrags auf monatlicher Abrechnungsbasis genutzt werden. Dies ist bei allen größeren Tarifverträgen und etlichen Haustarifverträgen der Fall.

Über "Datei/Stammdaten/Stammdatentabellen/Personalwesen/Tarifvertrag/Ampelregelung" definieren Sie bezüglich des Zeitkontos beliebig viele individuelle Abrechnungsvarianten.

Im ersten Beispiel sollen 30 Stunden automatisch ausgezahlt und erst darüber hinaus ein Zeitkonto angespart werden. Hierzu sind folgende Einstellungen notwendig:

Bezeichnung: Name der Ampelregelung z. B. 30 Std. auszahlen, Rest ansammeln.

Bis Std. 1: 30 Std. = Grenze bis zu der die Stunden ausgezahlt werden sollen.

Wert: auszahlen = Beschreibung, was mit den Stunden passieren soll.

Lohnartnr. 1: 123 = Lohnart, mit der ausgezahlt werden soll z.B. Mehrarbeitsstunden, bitte hierzu den unten stehenden Hinweistext beachten.

Bis Std. 2: 744 = Grenze bis zu der die Stunden angesammelt werden sollen (744 max. im Monat).

Wert: ansammeln = Beschreibung, was mit den Stunden passieren soll.

Lohnartnr. 2: 192 = Lohnart, mit der die Stunden angesammelt werden sollen (AZK Plus).

Beim zweiten Beispiel werden die ersten 20 Stunden ins Zeitkonto gebucht und alle Stunden darüber hinaus ausgezahlt. Die Vorgaben wurden dementsprechend angepasst.

Verwenden Sie für die laut Ampelregelung auszuzahlenden Überstunden bitte nicht die Lohnart „Normalstunden“! Dies würde rechnerisch zwar auch zum richtigen Ergebnis führen, aber die Lohnart „Normalstunden“ hätte dadurch eine für die Durchschnittsberechnung von Fehlzeiten viel zu hohe Stundenzahl. Überstunden fließen nicht in die Durchschnittsberechnung ein und benötigen deshalb eine eigene separate Lohnart mit entsprechender Schlüsselung für die Durchschnittsspeicherung (keine Addition im Durchschnitt). Legen Sie die Lohnart gegebenenfalls vorher an. => Bitte beachten Sie hierzu auch unser Fach Tarifmodul Allgemein im Handbuch von zvoove PDL, welches Sie über die zvoove Infopoint Hilfe finden.

Nachdem die Stammtabelle mit den gewünschten Ampelregelungen gefüllt wurde, sind noch weitere Schritte notwendig.

In den Konditionen des Tarifvertrags (Datei/Stammdaten/Abrechnung/Tarifverträge) muss die Lohnart „Überstunden" bzw. „Mehrarbeitsstunden“ eingetragen werden. Die Schlüsselung ist von den Tarifeintragungen her genauso wie die Lohnart „AZK Plus", mit dem Unterschied, dass der „Von-Wert" mit dem „Bis-Wert" übereinstimmen muss. Die Lohnart ist in den Konditionen jedoch erforderlich, da sie sonst nicht für die Ampelregelung greifen würde. Im Lohnartenstamm darf diese Lohnart natürlich nicht das Kennzeichen für Gleitzeit haben, da sie ja direkt ausgezahlt wird und nicht in das Zeitkonto fließt.

Bitte beachten Sie, dass das Beispielbild für die monatlich variable Arbeitszeitberechnung nach Arbeitstagen eingestellt ist. Sollten Sie mit festen monatlichen Arbeitszeiten rechnen, muss die Abhängigkeit und "Von und Bis- Wert" an die Vorgaben aus AZK+ aus Ihrem Tarif angepasst werden. 

Nachdem die Lohnart im Tarifvertrag hinterlegt wurde, kann in der personalseitigen Tarifvereinbarung im Personalstamm bei den Mitarbeitern die flexible Ampelregelung hinterlegt werden. 

Hat Ihnen der Beitrag nicht weitergeholfen oder fehlen Ihnen Informationen? Dann schreiben Sie uns ein kurzes Feedback über Wissensdatenbank-Verbesserungswunsch, damit wir diesen Artikel verbessern können.