Jahreswechsel

Beinhalten die Saldenlisten für das neue Jahr vor dem Jahreswechsel auch die Werte des alten Jahres?

Die Saldenlisten für das neue Jahr beinhalten vor dem Jahreswechsel keine Werte des alten Jahres, da die EB-Vorträge aus dem Vorjahr fehlen.

Der Zeitpunkt der Durchführung des Jahreswechsels ist Ihnen freigestellt. Er sollte aber im Laufe des neuen Jahres durchgeführt werden. Wir empfehlen Ihnen den Jahreswechsel gleich zu Beginn des neuen Jahres durchzuführen. Ihnen stehen dann sofort die aktuellen Salden zur Verfügung.

Die Anzeige der offenen Posten erfolgt jahresübergreifend, ebenso die Anzeige der Salden der Konten in der Buchungsmaske.

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