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Unbedenklichkeitsbescheinigungen in zvoove Payroll

Seit dem 01.01.2024 ist eine elektronische Abfrage der Unbedenklichkeitsbescheinigung gemäß den Vorgaben des Gesetzgebers vorgesehen. Diese soll zukünftig die postalische und krankenkassenindividuelle Beantragung ersetzen. 

Derzeit sind die gemeinsamen Grundsätze zur Datenübermittlung für dieses Verfahren noch nicht endgültig festgelegt. Sobald sich der Gesetzgeber auf diese Grundsätze geeinigt hat, werden wir den elektronischen Versand der Unbedenklichkeitsbescheinigung in zvoove Payroll umsetzen. Über den Fortschritt halten wir Sie, wie gewohnt, auf dem Laufenden. 

Falls Sie weiterhin eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigen, ist es aktuell notwendig, sich direkt an Ihre Krankenkasse zu wenden. Jede Krankenkasse hat individuelle Verfahren und Richtlinien für die Beantragung dieser Bescheinigung. Diese stehen weiterhin zur Verfügung. Die entsprechenden Informationen finden Sie auf der Website Ihrer Krankenkasse oder sie können telefonisch erfragt werden.