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Betriebsrentenstärkungsgesetz ab 2022 - Ist der AG Zuschuss zur Direktversicherung höher als 15 % (z.B. 20 %), muss dann ein anderer Schlüssel als 31 eingetragen werden und wenn ja, wie macht man das?

Betriebsrentenstärkungsgesetz ab 2022: AG-Zuschuss zur Direktversicherung über 15 %

Hintergrund

Seit 2022 sind Arbeitgeber durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) verpflichtet, bei einer Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung einen Zuschuss von mindestens 15 % des umgewandelten Entgelts zu zahlen, sofern sie dadurch Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Manche Arbeitgeber gewähren freiwillig einen höheren Zuschuss (z. B. 20 %).

Fragestellung

Wenn der Arbeitgeberzuschuss zur Direktversicherung höher als 15 % ist (z. B. 20 %), muss dann ein anderer Code für Steuerung/Speicherung in der Lohnart als 31 verwendet werden?

Antwort

Nein – ein Wechsel des Codes für Steuerung/Speicherung ist in diesem Fall nicht erforderlich. Der Code 31 kann weiterhin verwendet werden.

Den über die automatischen 15 % hinausgehenden Zuschussanteil erfassen Sie wie folgt:

  1. legen Sie eine neue Lohnart unter Allgemein > Abrechnung > Lohnarten an.

  2. Verwenden Sie im Code für Steuerung/Speicherung 31 (AG-Zuschuss zur Direktversicherung).

  3. Hinterlegen Sie den zusätzlichen Zuschussbetrag manuell im Personalstamm unter feste monatl. Lohnarten.

Zusammenfassung

Situation

Schlüssel

Vorgehen

AG-Zuschuss genau 15 %

31

Automatische Berechnung – keine manuelle Eingabe nötig

AG-Zuschuss über 15 % (z. B. 20 %)

31

manuell erfassen

Hinweis: Es ist kein abweichender Schlüssel notwendig. Der höhere Zuschuss wird ausschließlich über die manuelle Eingabe des Betrags abgebildet.