ELStAM

Ich erhalte von ELStAM die Fehlermeldung "AN (552020200) Keine Anmeldeberechtigung/Keine Ummeldeberechtigung".

Bei Mitarbeitern, die mit der Fehlermeldung "Keine Anmeldeberechtigung" bzw. "Keine Ummeldeberechtigung" zurückgemeldet wurden, muss der Mitarbeiter zunächst Kontakt mit seinem Finanzamt aufnehmen, um sich dort entsperren zu lassen. Erst dann sollte ein erneuter Anmeldeversuch gestartet werden.

Mögliche Ursachen für eine Sperrung (alle sind durch den Arbeitnehmer zu klären!):

  • Das Finanzamt hat aus technischen Gründen den Arbeitgeber-Abruf gesperrt. In diesen Fällen erhält der Arbeitnehmer vom Finanzamt eine Besondere Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug, die der Arbeitgeber zu verwenden hat.
  • Sperrantrag vom Arbeitnehmer (der Arbeitnehmer hat die Abrufmöglichkeit der ELStAM gesperrt). Die Versteuerung erfolgt dann nach Steuerklasse 6.
  • Mitarbeiter hat einen Auslandswohnsitz.
  • Mitarbeiter hat einen unbekannten Wohnsitz.
  • Tod des Mitarbeiters.

Durch einen Rechtsklick auf den Mitarbeiter kann die "Freigabe nach Fehlermeldung" gesetzt werden. Diese bewirkt, dass der Mitarbeiter nach einer Fehlermeldung wieder im Ausgang unter Anmeldungen aufbereitet wird. Falls es sich um eine Ummeldung handelt, kontaktieren Sie nach der Freigabe bitte den Support erneut, da nur dieser Ummeldungen versenden kann.

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