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Aus welchem Grund ist die Angabe des Geburtsnamens im Personalstamm erforderlich und an welcher Stelle wird dieser hinterlegt?

Seit der Einführung des Versicherungsnummernnachweises im Januar 2023 ist auch bei einer SV-Anmeldung (MG 10) die Übermittlung des Geburtsnamens zwingend notwendig. 

Um den Geburtsnamen zu hinterlegen, öffnen Sie den Personalstamm und klicken auf den Reiter „Geburtssätze“.

Nun geben Sie den Geburtsnamen in das Feld „Geburtsname“ ein und bestätigen dies mit „OK“.