Aus welchem Grund ist die Angabe des Geburtsnamens im Personalstamm erforderlich und an welcher Stelle wird dieser hinterlegt?
Geburtsname im Personalstamm: Warum er erforderlich ist und wo Sie ihn eintragen
Warum ist die Angabe des Geburtsnamens notwendig?
Seit der Einführung des Versicherungsnummernnachweises im Januar 2023 ist die Übermittlung des Geburtsnamens bei bestimmten Meldungen an die Sozialversicherung (SV) verpflichtend. Dies betrifft insbesondere:
Meldung
Beschreibung
Pflichtangabe
SV-Anmeldung (Meldegrund 10)
Anmeldung eines Mitarbeiters bei der Sozialversicherung
Geburtsname
Elternzeitmeldung (Meldegrund 17)
Meldung bei Beginn der Elternzeit
Geburtsname
und Geburtsort
Elternzeitmeldung (Meldegrund 37)
Meldung bei Ende der Elternzeit
Geburtsname
und Geburtsort
Wichtig: Damit die Elternzeitmeldungen (Meldegrund 17 und 37) korrekt erstellt werden können, muss zusätzlich zum Geburtsnamen auch der Geburtsort im Personalstamm hinterlegt sein.
So hinterlegen Sie den Geburtsnamen
- Öffnen Sie den Personalstamm des betreffenden Mitarbeiters.
- Klicken Sie auf den Reiter „Geburtssätze".
- Tragen Sie den Geburtsnamen in das Feld „Geburtsname" ein.
- Bestätigen Sie Ihre Eingabe mit „OK".
Hinweis: Sollte der Geburtsname mit dem aktuellen Nachnamen identisch sein, tragen Sie diesen dennoch in das Feld ein, um sicherzustellen, dass die SV-Meldungen fehlerfrei übermittelt werden können.