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Auswertung Kurzarbeit - Wie ist das bei KUG-Korrekturen, die länger als 21 Monate zurückliegen. Kann man die Abrechnungen trotzdem korrigieren?
Eine Korrektur der Abrechnungen bezüglich KUG ist durch eine Freischaltung 48 Monate rückwirkend möglich. Bitte wenden Sie sich hier an unseren Payroll-Support.
Bitte beachten Sie: Sobald die Freischaltung gesetzt wird, ist diese nur bis zum nächsten Monatsabschluss wirksam. Danach gilt wieder eine Rückrechnungstiefe von 21 Monaten.