Energiepreispauschale EPP

Automatische Berücksichtigung der EPP Lohnart in der Abrechnung 08/2022

Für die EPP gibt es unter "Datei/Einstellungen/Optionen/Programmsteuerung 3" einen neuen Bereich.

Hier kann bei „Lohnart für Energiepreispauschale 2022“ die zuvor neu angelegte Lohnart ausgewählt und zugeordnet werden.

Hinweis: Nur Lohnarten, die mit Code für Steuerung/Speicherung = 39 geschlüsselt sind, werden in der Auswahl angezeigt.

Wurde die Lohnart zugeordnet, wird bei allen Arbeitnehmern im Abrechnungsmonat 8/2022 beim Abrechnungsvortrag die Lohnart für EPP automatisch der Abrechnung hinzugefügt. Ausgenommen davon sind

  • kurzfristig Beschäftigte
  • Mitarbeiter mit Austrittsdatum < 01.09.2022
  • Minijobber, wenn im Personalstamm > Sozialversicherung das Kennz. "Bestätigung Hauptbeschäftigung" nicht gesetzt wurde
  • Mitarbeiter mit dem Kennz. „Versorgungsbezug“ und „Saisonarbeiternehmer“ im Personalstamm > Sozialversicherung
  • Mitarbeiter mit dem Kennz. „Grenzgänger“ im Personalstamm > Steuerkarte
  • Mitarbeiter mit ausländischer Anschrift

Möchten Sie manuell und nicht automatisch die Lohnart für EPP in die Abrechnung hinzufügen, muss die Option „Kein automatischer Vortrag der Energiepreispauschale" aktiviert werden. Wenden Sie sich dazu bitte an den Customer Success zvoove Payroll.

"Auszahlung der Energiepreispauschale im Abrechnungsmonat" Hier ist der Abrechnungsmonat mit Monat 08/2022 vorbelegt, da bei der monatlichen Lohnsteueranmeldung die EPP nur mit der Lohnsteueranmeldung 08/2022 erstattet werden kann. Soll der Abrechnungsmonat geändert werden, wenden Sie sich bitte an den Customer Success zvoove Payroll.

Mit „OK“ können Sie die Einstellungen speichern.

In der zvoove Cloud unter "Downloads/Payroll/Updatebeschreibungen" finden Sie auch unser Handout Energiepreispauschale (EPP) in zvoove Payroll.