Abrechnung/Rückrechnung

Automatische Kürzung von Gehaltslohnarten bei Ein-/Austritt und unbez. Fehlzeiten


Grundsätzliches:
Die automatische Kürzung von Gehaltslohnarten ersetzt und erweitert die bisherige Vorgehensweise der Kürzung nach Ein-/Austritt beim Abrechnungsvortrag. Um manuelle Eingriffe in die Abrechnung immer mit berücksichtigen zu können, erfolgt die neue Kürzung jetzt allerdings erst mit der Abrechnungsberechnung. Neben der Kürzung von Gehaltslohnarten durch das Ein-/Austrittsdatum werden jetzt auch unbezahlte Fehlzeiten in der Kürzung berücksichtigt.

Freischaltung:
Für die Nutzung des neuen Moduls ist eine Freischaltung erforderlich. Nach der Anmeldung mit dem Bediener „SYS" finden sie diese unter: Datei – Einstellungen – Weitere – Freischaltung
Hier dann den Bereich der Freischaltung aufklappen und die Checkbox bei „autom. Lohnartenkürzung" aktivieren.
Passwort für diese Freischaltung ist: BOueHhiLfK
Im Anschluss muss das Programm einmal neu gestartet werden.

Wichtig: Setzen Sie diese Freischaltung nur bei geschlossenem Abrechnungsmonat!

Voraussetzungen:

  • Die zu kürzenden Lohnarten müssen im Bereich „Autom. Kürzung Ein-/Austritt/Fehlzeit" mit „Ja" geschlüsselt sein
In den Optionen (Als SYS unter Datei – Einstellungen – Optionen – Programmsteuerung 1) muss dann bestimmt werden, nach welcher Monatsbetrachtung die Lohnarten gekürzt werden sollen. Die Möglichkeiten sind:

Nach Kalendertagen
  • Beispiel: März mit 31 Kalendertagen
  • Gehalt = 3000€
  • Austritt = 20.03.2021
  • Fehlzeit = 01.03.2021 – 05.03.2021
  • Ergebnis = 3000 * 15/31 = Kürzung um 1548,39 € ergibt ein Entgelt von 1451,61€
Nach Steuertagen
  • Beispiel: März mit 30 Steuertagen
  • Gehalt = 3000€
  • Austritt = 20.03.2021
  • Fehlzeit = 01.03.2021 – 05.03.2021
  • Ergebnis = 3000 * 15/30 = Kürzung um 1500,- € ergibt ein Entgelt von 1500,- €
Nach Arbeitstagen
  • Beispiel: März mit 23 Arbeitstagen
  • Gehalt = 3000€
  • Austritt = 20.03.2021
  • Fehlzeit = 01.03.2021 – 05.03.2021
  • Ergebnis = 3000 * 10/23 = Kürzung um 1695,65 € ergibt ein Entgelt von 1304,35 €
  • Die 23 Tage sind die tatsächlichen Arbeitstage (gemäß der eingetragenen Produktivstunden aus dem Personalstamm) im März. 10 Tage sind die Produktivtage aus der Abrechnung, abzüglich Austritt und Fehlzeiten.

Abrechnung:

Werden nun Abrechnungen erstellt, in denen Ein-/Austrittsdaten oder unbezahlte Fehlzeiten hinterlegt wurden, wird die Berechnung wie folgt dargestellt: Der Mitarbeiter ist als Beispiel ab dem 16.03.2021 in Elternzeit. Die Fehlzeit „EZ" wird entweder durch Übergabe aus einem vorgelagerten Programm oder durch manuelle Erfassung in die Abrechnung übernommen.

In den Optionen wurde die Kürzung nach Steuertagen eingestellt. Bei der Berechnung der Abrechnung (Abr. Anzeigen oder Abr. drucken) wird nun das hinterlegte Gehalt um die eingetragenen Fehlzeiten gekürzt. Das erfolgt immer über die gleiche Lohnartennummer mit dem Zusatz „gekürzt" und mit negativem Vorzeichen. Werden die Fehlzeiten/Ein-/Austritt oder die Lohnarten geändert, wird das Berechnungsergebnis aufgehoben und die Zusatzlohnart temporär bis zur erneuten Berechnung entfernt.

Wichtig: Diese autom. Kürzung erfolgt nur in der Originalabrechnung, nicht in Rückrechnungen!

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