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Behandlung steuerlicher Nachzahlungen im Vorjahr

Behandlung steuerlicher Nachzahlungen im Vorjahr

Überblick

Wenn Sie in zvoove Payroll Rückrechnungen ins Vorjahr durchführen, gelten unterschiedliche Regeln für die sozialversicherungsrechtliche und die steuerliche Zuordnung:

Bereich
Zuordnungsprinzip
Erläuterung
Sozialversicherung
Entstehungsprinzip
Nachzahlungen werden dem Zeitraum zugeordnet, in dem sie entstanden sind (also dem Vorjahr).
Steuer
Zuflussprinzip
Nachzahlungen werden dem Zeitraum zugeordnet, in dem sie dem Arbeitnehmer zufließen (also dem aktuellen Jahr).

Seit dem Update 16.01.01 überträgt zvoove Payroll den steuerlichen Anteil von Vorjahreskorrekturen automatisch in das aktuelle Jahr.

Wichtige Hinweise zum Zeitpunkt der Verrechnung

  • Die automatische Verrechnung der Vorjahreskorrekturen erfolgt erst ab der Februar-Abrechnung.
  • Grund: Lohnsteuerbescheinigungen müssen spätestens bis zum 28. Februar des Folgejahres an das Finanzamt übermittelt werden. Solange diese Übermittlung noch aussteht, greift der Automatismus nicht.
  • Wenn Sie im Januar eine Rückrechnung ins Vorjahr vornehmen, wird die automatische steuerliche Verrechnung nicht angewendet, da die Lohnsteuerbescheinigungen für das Vorjahr noch nicht versendet wurden.

Beispiel 1: Rückrechnung für einen aktiven Mitarbeiter

Ausgangssituation

Ein noch aktiver Mitarbeiter erhält rückwirkend eine Gehaltserhöhung von 500,00 €. Diese wird innerhalb einer Rückrechnung für Dezember 2015 hinterlegt.

Schritt 1: Rückrechnung prüfen

Öffnen Sie die Rückrechnung über Rückrechnung → Abr. anzeigen:

In der Rückrechnung auf Dezember 2015 erkennen Sie Folgendes:

Feld
Wert
Erläuterung
Gesamtbrutto
1.834,70 €
Erhöht durch die Gehaltserhöhung von 500,00 €
Steuerbrutto
1.334,70 €
Bleibt unverändert – die Erhöhung wird steuerlich nicht im Vorjahr berücksichtigt
Korrektur Steuer
Vermindert
Zeigt den reduzierten Steuerwert an, da die steuerliche Berechnung ins aktuelle Jahr verschoben wird

Die sozialversicherungsrechtliche Berechnung findet wie gewohnt im Korrekturmonat (also innerhalb der Rückrechnung im Vorjahr) statt.

Schritt 2: Aktuelle Abrechnung prüfen

Öffnen Sie die aktuelle Abrechnung über Abrechnung → Abr. anzeigen:

In der aktuellen Abrechnung (Februar 2016) geschieht Folgendes:

  • Der steuerliche Anteil der Nachzahlung aus der Rückrechnung wird automatisch in das aktuelle Jahr übertragen.
  • Das Steuerbrutto im aktuellen Monat wird entsprechend erhöht.
  • Die Lohnsteuer wird im Zuflussmonat (Februar 2016) berechnet.
  • Die Auszahlung der Rückrechnung erfolgt immer im aktuellen Jahr, da der endgültige Auszahlungsbetrag erst nach der steuerlichen Berechnung feststeht.

Beispiel 2: Rückrechnung für einen ausgeschiedenen Mitarbeiter

Ausgangssituation

Ein bereits ausgeschiedener Mitarbeiter erhält rückwirkend eine Gehaltserhöhung von 500,00 € für Dezember 2014. Da der Mitarbeiter nicht mehr aktiv ist, sind zusätzliche Schritte erforderlich.

Schritt 1: Rückrechnung prüfen

Öffnen Sie die Rückrechnung über Rückrechnung → Abr. anzeigen:

Auch hier verhält es sich wie in Beispiel 1:

Feld
Wert
Erläuterung
Gesamtbrutto
6.500,00 €
Erhöht durch die Gehaltserhöhung von 500,00 €
Steuerbrutto
6.000,00 €
Bleibt unverändert – steuerliche Berechnung wird ins aktuelle Jahr verschoben
Korrektur Steuer
Vermindert
Zeigt den reduzierten Steuerwert an

Die sozialversicherungsrechtliche Berechnung findet auch hier im Korrekturmonat innerhalb der Rückrechnung statt.

Schritt 2: Abrechnung für den ausgeschiedenen Mitarbeiter erstellen

Da der Mitarbeiter im aktuellen Jahr keine reguläre Abrechnung mehr erhält, müssen Sie manuell eine gesperrte Abrechnung im aktuellen Abrechnungsmonat erstellen. Gehen Sie dazu wie folgt vor:

  1. Erstellen Sie zunächst die Rückrechnung wie gewohnt.
  2. Wechseln Sie anschließend in den Bereich Abrechnung.
  3. Klicken Sie auf Korrektur Steuer-Brt. nach Austritt / Mitarbeiter hinzufügen / Vortrag starten.
  4. Es wird automatisch eine für die Bearbeitung gesperrte Abrechnung im aktuellen Monat erstellt.

Ansicht „Abrechnung":

Schritt 3: Erstellte Abrechnung prüfen

Öffnen Sie die erstellte Abrechnung über Abrechnung → Abr. anzeigen:

In dieser Abrechnung werden vom System automatisch folgende steuerliche Daten gesetzt:

  • Steuerklasse VI wird automatisch zugewiesen.
  • Eine Konfession wird ebenfalls automatisch hinterlegt.

Tipp: Falls die automatisch gesetzten steuerlichen Informationen nicht korrekt sind, können Sie diese über Abrechnung bearbeiten anpassen.

Der steuerliche Anteil der Nachzahlung führt in der Abrechnung des aktuellen Jahres zu einer Erhöhung des Steuerbruttos. Die Lohnsteuer wird im Zuflussmonat berechnet.

Schritt 4: Rückrechnung und Lohnabrechnung drucken

  1. Drucken Sie zuerst die Rückrechnung – dadurch wird die Nachzahlung aus der Rückrechnung in die aktuelle Abrechnung übertragen.
  2. Drucken Sie anschließend die Lohnabrechnung.

Hinweis: Falls Sie die Abrechnung über „Korrektur Steuer-Brt. nach Austritt" nicht erstellt haben, erscheint beim Monatsende folgende Hinweismeldung:

Schritt 5: Lohnsteuerbescheinigung an das Finanzamt senden

Für den ausgeschiedenen Mitarbeiter können Sie eine Lohnsteuerbescheinigung an das Finanzamt übermitteln. Gehen Sie dazu wie folgt vor:

  1. Navigieren Sie zu Export → Versand → Finanzamt → Lohnsteuer Bescheinigungen → Ausgang.
  2. Wählen Sie Bescheinigung oder besondere Bescheinigung.
  3. Bereiten Sie die Lohnsteuerbescheinigung für den entsprechenden Abrechnungsmonat auf.
  4. Senden Sie die Bescheinigung ab.

Die versendete Bescheinigung kann anschließend wie gewohnt über das Archiv ausgedruckt werden.


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