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Bei den 92er-Meldungen sind auch Mitarbeiter dabei, die bereits ausgeschieden sind. Ist das korrekt?

UV-Jahresmeldungen (92er-Meldungen) für ausgeschiedene Mitarbeiter

Warum erscheinen ausgeschiedene Mitarbeiter in den 92er-Meldungen?

Ja, das ist korrekt. Die UV-Jahresmeldung (auch „92er-Meldung" genannt) ist eine Meldung an die gesetzliche Unfallversicherung, die jährlich für alle Beschäftigten erstellt wird. Sie erfasst alle Arbeitnehmer, die im betreffenden Kalenderjahr (01.01. bis 31.12.) zu irgendeinem Zeitpunkt beschäftigt waren.

Das bedeutet:

  • Auch Mitarbeiter, die bereits unterjährig ausgeschieden sind, erscheinen in den 92er-Meldungen.
  • Entscheidend ist allein, dass im entsprechenden Jahr ein Beschäftigungsverhältnis bestanden hat – nicht, ob es zum Jahresende noch aktiv ist.

Wichtige Hinweise

Thema
Hinweis
Erstellungszeitraum
Eine unterjährige Erstellung der 92er-Meldung ist nicht möglich. Die UV-Jahresmeldung wird immer für das gesamte Kalenderjahr erstellt.
Ausdruck
Ein Ausdruck der 92er-Meldung ist nicht möglich, da es sich um ein rein digitales Meldeverfahren handelt.

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