Bei der Prüfung bzw. bei dem Export von SV-Meldungen, erhalte ich die Meldung "DBME018 SASC bei Anmeldung ungl. Stornierung unzulässig". Was ist die Ursache?
Fehlermeldung „DBME018 SASC bei Anmeldung ungl. Stornierung unzulässig"
Ursache
Diese Fehlermeldung stammt aus dem Kernprüfprogramm der ITSG (Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung). Sie erscheint bei der Prüfung oder beim Export von SV-Meldungen (Sozialversicherungsmeldungen) und weist darauf hin, dass im Personalstamm des betroffenen Mitarbeiters ein ungültiger Staatenschlüssel hinterlegt ist.
Der Staatenschlüssel ist eine numerische Kennziffer, die die Staatsangehörigkeit eines Mitarbeiters in der Sozialversicherungsmeldung kennzeichnet. Bestimmte Schlüssel sind veraltet oder nicht mehr zulässig.
Beispiel für einen ungültigen Staatenschlüssel
Lösung: Staatenschlüssel korrigieren
Gehen Sie wie folgt vor, um den Fehler zu beheben:
- Personalstamm öffnen: Doppelklicken Sie auf die Zeile des betroffenen Mitarbeiters, um dessen Personalstamm zu öffnen.
- Staatenschlüssel ändern: Ersetzen Sie den ungültigen Staatenschlüssel durch den korrekten, aktuell gültigen Schlüssel (z. B. für Serbien 177 statt 132 oder 133).
- Personalstamm speichern: Klicken Sie auf OK, um die Änderung zu speichern und den Personalstamm zu schließen.
- Meldungen korrigieren: Es erscheint ein Folgefenster. Klicken Sie dort auf „Meldungen korrigieren", damit die betroffenen SV-Meldungen mit dem aktualisierten Staatenschlüssel neu erzeugt werden.

Führen Sie anschließend die Prüfung bzw. den Export der SV-Meldungen erneut durch, um sicherzustellen, dass der Fehler behoben ist.
Hat Ihnen der Beitrag nicht weitergeholfen oder fehlen Ihnen Informationen? Dann schreiben Sie uns ein kurzes Feedback über Wissensdatenbank-Verbesserungswunsch, damit wir diesen Artikel verbessern können.