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Bei einer elektronischen Bescheinigung BA (BEA) erscheint folgender Fehler: „(DBFZ120) Das Ende der Fehlzeit darf über das Ende von AVEND/BVEND nicht hinausgehen“
Bitte öffnen Sie aus dieser Meldung heraus das Bescheinigungswesen und prüfen, ob die Felder für Arbeitsvertragsende (AVEND) und Beschäftigungsende (BVEND) korrekt gefüllt sind und nehmen Sie ggf. Änderungen/Ergänzungen vor.
Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, dass Sie im Bescheinigungswesen der BEA unter Ende/Kündigung den Haken gesetzt haben für „Unwiderrufliche Freistellung durch Arbeitgeber mit tatsächlicher Weiterzahlung des Arbeitsentgeltes“. Hierbei wird nun nicht mehr das Datum unter „Ende des Arbeitsverhältnisses“ als Austrittsdatum verwendet, sondern das Datum unter „Datum der Kündigung“.
Ist jetzt eine Fehlzeit erfasst, die nach dem Datum der Kündigung endet, erhalten Sie eine Fehlermeldung. Entfernen Sie hierzu bitte den Haken oder passen das Datum der Kündigung an.
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