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Beim Stundenentgeltvergleich von Equal Pay werden die Fehlzeitenstunden nicht mit einbezogen

Fehlzeitenstunden im Equal-Pay-Stundenentgeltvergleich berücksichtigen

Beim Stundenentgeltvergleich im Rahmen von Equal Pay (dem Grundsatz, dass Leiharbeitnehmer das gleiche Entgelt wie vergleichbare Stammbeschäftigte erhalten) kann es vorkommen, dass Fehlzeitenstunden nicht in die Berechnung einfließen. Damit diese korrekt berücksichtigt werden, müssen zwei Einstellungen aktiviert werden:

Einstellung
Ort
Wirkungsbereich
Stundenanteil für Vergleichsentgelt berücksichtigen
Fehlzeitenstamm
Gilt als Standardvorgabe für die jeweilige Fehlzeitenart. Neue Erfassungsdatensätze übernehmen diese Einstellung automatisch.
Stundenanteil für Vergleichsentgelt berücksichtigen
Fehlzeitenerfassung
Gilt für den einzelnen Erfassungsdatensatz. Muss bei bereits bestehenden Datensätzen ggf. manuell aktiviert werden.

Wichtig: Beide Einstellungen müssen aktiv sein, damit die Fehlzeitenstunden korrekt in den Stundenentgeltvergleich einfließen.

Schritt 1: Einstellung im Fehlzeitenstamm aktivieren

  1. Navigieren Sie zu Datei → Stammdaten → Stammdatentabellen → Abrechnung → Fehlzeiten → Fehlzeitenbezeichnungen.
  2. Öffnen Sie die gewünschte Fehlzeitenart.
  3. Wechseln Sie in den Bereich Fehlzeiten Details.
  4. Aktivieren Sie die Option „Stundenanteil für Vergleichsentgelt berücksichtigen".
  5. Speichern Sie die Änderung.

⚠️ Wichtiger Hinweis: Die Einstellung im Fehlzeitenstamm dient als Standardvorgabe für neue Erfassungsdatensätze. Bereits bestehende Erfassungsdatensätze werden nicht automatisch aktualisiert und müssen nachträglich manuell angepasst werden (siehe Schritt 2).

Schritt 2: Einstellung in der Fehlzeitenerfassung aktivieren

  1. Navigieren Sie zu Erfassung → Stundenerfassung → Fehlzeit.
  2. Öffnen Sie den betreffenden Fehlzeiten-Erfassungsdatensatz.
  3. Aktivieren Sie auch hier die Option „Stundenanteil für Vergleichsentgelt berücksichtigen".
  4. Speichern Sie die Änderung.

Ergebnis prüfen

Sobald beide Einstellungen aktiviert sind und die Zeiten in der Stundenerfassung eingetragen wurden, werden die Fehlzeitenstunden im Equal-Pay-Stundenentgeltvergleich korrekt ausgewiesen.