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Beitragsnachweis und Beitragsabrechnung enthalten unterschiedliche Werte
Bei einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung wegen Pflege ohne Bezug von Pflegeunterstützungsgeld muss eine Fehlzeit mit dem ITSG-Index 2.10 eingetragen. Die SV-Tage sowie die Mitgliedschaft bestehen weiter. In Monaten mit 30 SV-Tagen findet die Monats-BBG Anwendung, bei Teilmonaten wird die Tages-BBG zugrunde gelegt.
Ob in dem speziellen Fall der o.g. ITSG-Index korrekt ist, prüfen Sie bitte unter "Datei/Stammdaten/Stammdatentabellen/Fehlzeiten" in der Hilfe, die Sie mit der F1-Taste aufrufen können.