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Berechnung Mutterschaftsgeld + Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bei schwankendem Monatsarbeitsentgelt

Berechnung des Mutterschaftsgeldes und des Arbeitgeberzuschusses bei schwankendem Monatsarbeitsentgelt

Wenn das monatliche Nettoarbeitsentgelt einer Mitarbeiterin schwankt, muss das kalendertägliche Nettoarbeitsentgelt (das durchschnittliche Nettoentgelt pro Kalendertag) aus den letzten drei abgerechneten Monaten ermittelt werden. Auf dieser Basis wird der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld berechnet, den der Arbeitgeber während des Mutterschutzes zahlt.

Voraussetzungen

  • Die Mitarbeiterin muss mindestens 3 Monate im Programm abgerechnet worden sein.

  • Die Fehlzeit „Mutterschutz" muss in den Kennzeichen der Abrechnung korrekt erfasst sein.

Sind beide Voraussetzungen erfüllt, wird in der Abrechnung der Mutterschafts-Button aktiviert. Über diesen Button können Sie das kalendertägliche Mutterschaftsgeld automatisch übernehmen.

Hinweis: Wenn der Button in der Abrechnung nicht verfügbar (ausgegraut) ist, fehlen entweder die drei abgerechneten Monate oder die Fehlzeit wurde nicht korrekt in den Kennzeichen hinterlegt.

Praxisbeispiel: Berechnung des Arbeitgeberzuschusses

Schritt 1: Kalendertägliches Nettoarbeitsentgelt ermitteln

Aus den letzten drei Monaten vor Beginn des Mutterschutzes werden das Nettoarbeitsentgelt und die Kalendertage (KT) zusammengerechnet:

Februar (28 KT)1.280,00 €

März (31 KT)1.310,00 €

April (30 KT)1.300,00 €

Gesamt (89 KT)3.890,00 €

Kalendertägliches Nettoarbeitsentgelt: 3.890,00 € ÷ 89 KT = 43,71 €

Schritt 2: Arbeitgeberzuschuss berechnen

  • Kalendertägliches Nettoarbeitsentgelt: 43,71 €

  • Abzüglich Mutterschaftsgeld der Krankenkasse: – 13,00 €

  • Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber: 30,71 € pro Kalendertag

Erfassung in der Abrechnung

Am Beispiel einer Mitarbeiterin, die ab dem 1. Mai in Mutterschutz geht, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Fehlzeit hinterlegen: Tragen Sie in den Kennzeichen durchgängig die Fehlzeit „Mutterschutz" mit dem ITSG-Index 4.5 ein und hinterlegen Sie die unproduktiven Stunden.

  2. Lohnart erfassen: Legen Sie die Lohnart „Mutterschutz" an und berechnen Sie den Betrag:

    • Anzahl der Kalendertage des Monats × kalendertäglicher Arbeitgeberzuschuss

    • Beispiel Mai: 31 Tage × 30,71 € = 952,01 €

Hinweis: Wiederholen Sie die Erfassung der Lohnart für jeden Monat des Mutterschutzes mit der jeweiligen Anzahl an Kalendertagen.


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