Betriebsrentenstärkungsgesetz ab 2022 - Werden vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers auch gefördert?
Betriebsrentenstärkungsgesetz ab 2022 – Werden vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers gefördert?
Nein, vermögenswirksame Leistungen (VL) des Arbeitgebers werden im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) nicht gefördert.
Hintergrund
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist ein Gesetz, das die betriebliche Altersvorsorge stärken soll. Es sieht unter anderem einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung sowie steuerliche Förderungen vor.
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind zusätzliche Geldleistungen des Arbeitgebers, die in bestimmte Sparformen (z. B. Bausparverträge oder Fondssparpläne) eingezahlt werden. Diese fallen jedoch nicht unter die Förderung durch das BRSG.
Abgrenzung im Überblick
Leistungsart
Förderung durch das BRSG
Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung (betriebliche Altersvorsorge)
Ja
Vermögenswirksame Leistungen (VL)
Nein