Dürfen vor dem GVP-Import bereits Stunden erfasst werden?
Stundenerfassung vor dem GVP-Import
Ja, Sie können bereits vor dem Import des neuen GVP-Tarifs Stunden erfassen. Beachten Sie dabei folgenden wichtigen Hinweis:
Erforderliche Nachbearbeitung
Nach dem Import des neuen GVP-Tarifs müssen Sie die bereits erfassten Stunden erneut ausweisen. Führen Sie dazu folgende Schritte durch:
Importieren Sie den neuen GVP-Tarif.
Weisen Sie die zuvor erfassten Stunden erneut aus – und zwar in dieser Reihenfolge:
Täglich ausweisen
Wöchentlich ausweisen
Monatlich ausweisen
⚠️ Wichtig
Das erneute Ausweisen ist notwendig, damit die erfassten Stunden korrekt mit den aktualisierten Tarifdaten des GVP verrechnet werden.
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