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Dürfen vor dem GVP-Import bereits Stunden erfasst werden?

Stundenerfassung vor dem GVP-Import

Ja, Sie können bereits vor dem Import des neuen GVP-Tarifs Stunden erfassen. Beachten Sie dabei folgenden wichtigen Hinweis:

Erforderliche Nachbearbeitung

Nach dem Import des neuen GVP-Tarifs müssen Sie die bereits erfassten Stunden erneut ausweisen. Führen Sie dazu folgende Schritte durch:

  1. Importieren Sie den neuen GVP-Tarif.

  2. Weisen Sie die zuvor erfassten Stunden erneut aus – und zwar in dieser Reihenfolge:

    1. Täglich ausweisen

    2. Wöchentlich ausweisen

    3. Monatlich ausweisen

⚠️ Wichtig

Das erneute Ausweisen ist notwendig, damit die erfassten Stunden korrekt mit den aktualisierten Tarifdaten des GVP verrechnet werden.

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