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Darf ein Mitarbeiter in Bezug auf die Aktivrente auch mehr als 2000,--€ verdienen?

Aktivrente: Verdienst über 2.000 € möglich?

Ja, ein Mitarbeiter darf im Rahmen der Aktivrente (ein Modell, bei dem Beschäftigte neben dem Rentenbezug weiterhin erwerbstätig sind) auch mehr als 2.000 € verdienen. Es gibt keine Obergrenze für den Verdienst.

Wie wird der Verdienst abgerechnet?

Die steuerliche Behandlung des Verdienstes richtet sich danach, ob der Betrag die Grenze von 2.000 € übersteigt:

Verdiensthöhe
Steuerliche Behandlung
Bis 2.000 €
Abrechnung gemäß den besonderen Bestimmungen der Aktivrente
Anteil über 2.000 €
Der übersteigende Betrag wird ganz normal steuerpflichtig abgerechnet

Wichtige Hinweise

  • Es gibt keine Obergrenze für den Gesamtverdienst. Lediglich die steuerliche Behandlung ändert sich für den Teil des Einkommens, der über 2.000 € hinausgeht.
  • Die Sozialversicherungsbeiträge (SV-Beiträge, z. B. für Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung) müssen unabhängig von der Verdiensthöhe weiterhin gezahlt werden.