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Darstellung der EPP auf der Lohnabrechnung 08/2022

Darstellung der Energiepreispauschale (EPP) auf der Lohnabrechnung 08/2022

Die Energiepreispauschale (EPP) ist eine einmalige Zahlung in Höhe von 300 Euro, die im September 2022 über die Lohnabrechnung für August 2022 ausgezahlt wurde. Nach Abschluss der erforderlichen Einstellungen wird die zugehörige EPP-Lohnart beim Vortrag der Lohnabrechnung für August 2022 automatisch hinzugefügt.

Automatischer Vortrag der EPP

Wird die EPP nicht automatisch vorgetragen, erstellt das System beim Lohnabrechnungsvortrag einen Protokolleintrag. Dieser Eintrag enthält die möglichen Gründe für die fehlende Berücksichtigung. Prüfen Sie das Protokoll, um die Ursache zu ermitteln und gegebenenfalls die Einstellungen anzupassen.

Darstellung auf der Lohnabrechnung

Wurde die EPP erfolgreich vorgetragen, wird sie auf der Lohnabrechnung als eigene Position ausgewiesen:

EPP-Lohnart bearbeiten oder entfernen

Bei Bedarf können Sie die EPP-Lohnart manuell aus der Lohnabrechnung entfernen. Beachten Sie dabei die folgenden Hinweise:

Aktion
Vorgehen
Auswirkung
Einzelne Lohnart löschen
Klicken Sie in der Abrechnung auf „Löschen", um die EPP-Lohnart gezielt zu entfernen.
Nur die EPP-Lohnart wird entfernt. Alle übrigen Positionen der Abrechnung bleiben erhalten.
Abrechnung komplett neu vortragen
Löschen Sie die gesamte Abrechnung und tragen Sie diese anschließend neu vor.
Die EPP wird automatisch wieder berücksichtigt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Weiterführende Informationen

Ein ausführliches Handout zur Energiepreispauschale finden Sie in der zvoove Cloud. So gelangen Sie zum Dokument:

  1. Navigieren Sie zu Downloads → Payroll → Updatebeschreibungen.
  2. Laden Sie das Dokument „Energiepreispauschale (EPP) in zvoove Payroll" herunter.