Darstellung der EPP auf der Lohnsteueranmeldung 08/2022
Darstellung der Energiepreispauschale (EPP) auf der Lohnsteueranmeldung 08/2022
Die Energiepreispauschale (EPP) – eine einmalige staatliche Entlastungszahlung – wird auf der Lohnsteueranmeldung für den Anmeldungszeitraum August 2022 gesondert ausgewiesen.
Ausweisung der EPP in der Lohnsteueranmeldung
Die EPP wird unter der Kennzahl 35 mit der Bezeichnung „abzüglich Energiepreispauschale" dargestellt. Dort erscheint die Summe aller EPP-Beträge aus dem Abrechnungsmonat August 2022. Dieser Betrag mindert den Gesamtbetrag der Lohnsteueranmeldung.
Neues Druckformular
Für den Ausdruck der Lohnsteueranmeldung wurde ein eigenes Formular bereitgestellt, das die EPP korrekt abbildet. Die Druckansicht sieht folgendermaßen aus:
Weiterführende Informationen
Ein ausführliches Handout zur Energiepreispauschale finden Sie in der zvoove Cloud:
- Navigieren Sie zu Downloads → Payroll → Updatebeschreibungen.
- Laden Sie das Dokument Energiepreispauschale (EPP) in zvoove Payroll herunter.