Der Urlaubsanspruch stimmt nach dem Jahreswechsel nicht mit PDL / GDL überein.
Urlaubsanspruch stimmt nach dem Jahreswechsel nicht mit PDL/GDL überein
Problembeschreibung
Nach dem Jahreswechsel kann es vorkommen, dass die angezeigten Urlaubsstände im Vorprogramm (PDL/GDL) und in der Payroll (Abrechnung) voneinander abweichen. Dies kann den Eindruck erwecken, dass der Urlaubsanspruch fehlerhaft berechnet wurde.
Ursache
Die Abweichung ist rein optischer Natur. Sie entsteht, weil die beiden Systeme ihre Urlaubsdaten zu unterschiedlichen Zeitpunkten aktualisieren. Solange die Abrechnung für den Januar noch nicht durchgeführt wurde, können die Werte vorübergehend voneinander abweichen.
Lösung
Es ist kein manueller Eingriff erforderlich. Die Urlaubsstände werden automatisch abgeglichen, sobald die folgenden Schritte abgeschlossen sind:
- Führen Sie die Abrechnung für den Monat Januar wie gewohnt durch (Vortrag der Abrechnung).
- Nach dem Abrechnungslauf werden die Urlaubsstände in PDL/GDL und Payroll wieder automatisch synchronisiert.
Zusammenfassung
Hinweis: Sollten die Urlaubsstände auch nach dem vollständigen Abrechnungslauf für Januar weiterhin voneinander abweichen, wenden Sie sich bitte an den Support, um eine individuelle Prüfung durchführen zu lassen.