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Der Urlaubsanspruch stimmt nach dem Jahreswechsel nicht mit PDL / GDL überein.

Urlaubsanspruch stimmt nach dem Jahreswechsel nicht mit PDL/GDL überein

Problembeschreibung

Nach dem Jahreswechsel kann es vorkommen, dass die angezeigten Urlaubsstände im Vorprogramm (PDL/GDL) und in der Payroll (Abrechnung) voneinander abweichen. Dies kann den Eindruck erwecken, dass der Urlaubsanspruch fehlerhaft berechnet wurde.

Ursache

Die Abweichung ist rein optischer Natur. Sie entsteht, weil die beiden Systeme ihre Urlaubsdaten zu unterschiedlichen Zeitpunkten aktualisieren. Solange die Abrechnung für den Januar noch nicht durchgeführt wurde, können die Werte vorübergehend voneinander abweichen.

Lösung

Es ist kein manueller Eingriff erforderlich. Die Urlaubsstände werden automatisch abgeglichen, sobald die folgenden Schritte abgeschlossen sind:

  1. Führen Sie die Abrechnung für den Monat Januar wie gewohnt durch (Vortrag der Abrechnung).
  2. Nach dem Abrechnungslauf werden die Urlaubsstände in PDL/GDL und Payroll wieder automatisch synchronisiert.

Zusammenfassung

Aspekt
Details
Betroffener Zeitraum
Nach dem Jahreswechsel, vor der Januar-Abrechnung
Art der Abweichung
Rein optisch – keine fehlerhafte Berechnung
Handlungsbedarf
Keiner – Abgleich erfolgt automatisch mit der Januar-Abrechnung

Hinweis: Sollten die Urlaubsstände auch nach dem vollständigen Abrechnungslauf für Januar weiterhin voneinander abweichen, wenden Sie sich bitte an den Support, um eine individuelle Prüfung durchführen zu lassen.