Schnittstellen

Die Grundeinstellungen der Fakturschnittstelle

Um in die Grundeinstellungen der Fakturschnittstelle zu gelangen, öffnen Sie den Menüpfad "Datei/Einstellungen/Optionen/Schnittstellen".

Der Schalter „Schnittstelle prüfen" im Bereich der Finanzbuchhaltung verhindert einen Fakturlauf, solange die zuvor erstellte Schnittstellendatei noch nicht verarbeitet wurde.

Über „PDF-Belege übergeben" erreichen Sie, dass im Zuge der Übergabe der Daten an eine Finanzbuchhaltung noch zusätzlich die archivierten Rechnungs-PDF-Dateien in ein zusätzliches Verzeichnis exportiert werden. Das Verzeichnis wird unter „Schnittstellenpfade" hinterlegt (siehe auch Punkt 1.1.2.2.).
Mit dem Button „Fibu-Sammelübergabe aktiv" können Sie für die DATEV-Schnittstelle die gesammelte Übergabe der Fakturdaten aus einem Monat aktivieren.

Über die nächste Option „Fibu-Sammelübergabe: Übergabe pro Geschäftsstelle" können Sie für die DATEV-Schnittstelle erreichen, dass pro Geschäftsstelle eine Übergabe-Datei gebildet wird.

Mit der Option „Rechnungs-Übergabe prüfen" können Sie aktivieren, dass zvoove (für Gebäudedienstleister) während der Übergabe der Rechnungsbelege an zvoove Finance diese noch einmal prüft, sodass diese intern stimmig sind. Diese Option sollte aktiviert sein.

Im unteren Bereich der Ansicht können Sie festlegen, welcher Preis generell für umgebuchte Artikel herangezogen werden soll, der Verkaufspreis, der Bewertungspreis oder der durchschnittliche Einkaufspreis.

Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, für Artikel ein Einkaufskonto sowie ein Kostenkonto zu hinterlegen. Diese Konten werden angesprochen, wenn Sie eine Artikel-Umbuchung an zvoove Finance durchführen (Kosten- an Einkaufskonto).

Unter dem Bereich „SEPA" können Sie Ihre Gläubiger-ID hinterlegen. Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist ein verpflichtendes Merkmal zur kontounabhängigen, eindeutigen Kennzeichnung des Gläubigers einer Lastschrift. Sie wird im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens (engl. SEPA Direct Debit, kurz SDD) verwendet. Sie ermöglicht zusammen mit der Mandatsreferenznummer eine eindeutige Identifizierbarkeit eines Mandats einer Lastschrift anhand automationsfähiger Daten.

Die Erteilung der Gläubiger-Identifikationsnummer erfolgt in Deutschland durch die Deutsche Bundesbank in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft ausschließlich über ein kostenloses, elektronisches Antragsverfahren. Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist in Deutschland genau 18 Stellen lang. Die Bundesbank belegt die Geschäftsbereichskennung mit ZZZ vor. Als nationales Identifikationsmerkmal vergibt die Bundesbank eine elfstellige Nummer, deren höchste Ziffer bis auf Weiteres immer 0 ist. Insgesamt ergibt sich damit der folgende Aufbau:

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Gl%C3%A4ubiger-Identifik ationsnummer

Per Klick auf den Auswahlbutton gelangen Sie in die Ansicht, in der Sie die Gläubiger-ID definieren können.

Im oberen Bereich dieser Ansicht legen Sie die Standard Gläubiger-IdNr. fest. Diese Nummer wird in der Mandatsverwaltung im Kundenstamm automatisch vorbelegt, kann jedoch beliebig geändert werden.
Durch Klick auf „Hinzufügen“ können Sie eine neue Gläubiger-IdNr. festlegen: 

Falls Sie versehentlich bei der Eingabe, anstelle der 18-stelligen Nummer weniger oder mehr Stellen eingegeben haben, erhalten Sie folgenden Hinweis: 

Die Eingabe wird dennoch gespeichert. Sie können diese im Nachhinein nicht mehr ändern. Sollte die Eingabe falsch sein, so müssen Sie diese zunächst löschen und die Nummer erneut, diesmal aber korrekt, eingeben.
Versuchen Sie eine Gläubiger IdNr. zu löschen, prüft das Programm ab, ob Sie diese Nummer in einem Mandat vergeben haben. Ist dies der Fall, wird das Löschen mit folgendem Hinweis abgelehnt: 

Sollte die IdNr. nicht weiter genutzt worden sein, wird der Datensatz unwiderruflich gelöscht.
Über den letzten Button können Sie Gläubiger IdNr. auf inaktiv bzw. aktiv setzen. Inaktive Nummern können Sie in der Mandatsverwaltung nicht bei neuen Datensätzen verwenden.

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