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Doppelbesteuerungsabkommen

Doppelbesteuerungsabkommen in zvoove Payroll

Dieser Artikel gibt einen Überblick über die Themen Grenzgänger und Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) in zvoove Payroll und erläutert die notwendigen Einstellungen für verschiedene Länderabkommen.

Was ist ein Doppelbesteuerungsabkommen?

Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein Vertrag zwischen zwei Staaten, der regelt, wo und wie Einkommen versteuert wird, wenn eine Tätigkeit in einem ausländischen Staat ausgeübt wird. Ziel ist es, eine doppelte Besteuerung desselben Einkommens zu vermeiden. Deutschland hat mit über 70 Staaten solche Abkommen abgeschlossen.

Grundprinzip

  • Sind Arbeitnehmer im Nachbarland steuerpflichtig, werden sie in Deutschland von der Steuer freigestellt.
  • Zahlen Arbeitnehmer die Steuern für ihre Grenzgängertätigkeit in Deutschland, müssen sie das Einkommen im Nachbarland nicht noch einmal versteuern.

Sonderregelungen für bestimmte Länder

Land
Besondere Regelung
Frankreich
Keine Steuerpflicht im Tätigkeitsland – Arbeitslohn wird in der deutschen Steuererklärung normal versteuert.
Österreich
Keine Steuerpflicht im Tätigkeitsland – Arbeitslohn wird in der deutschen Steuererklärung normal versteuert.
Schweiz
Der Arbeitgeber darf eine pauschale Lohnsteuer von 4,5 % erheben, die auf die deutsche Steuer angerechnet wird.
Belgien
Automatische Kürzung der Lohnsteuer um 8 % (für belgische Gemeindesteuer).

Einrichtung in zvoove Payroll

Doppelbesteuerungsabkommen (allgemein)

Beispiel: Ein Mitarbeiter arbeitet zum Teil in den Niederlanden.

  1. Lohnarten vorbereiten: Im vorgelagerten Programm müssen Tarifverträge und Lohnarten für die Arbeitszeit im Ausland kopiert werden. Halten Sie hierzu gegebenenfalls Rücksprache mit dem vorgelagerten Programm.
  2. DBA-Option in der Lohnart aktivieren: Öffnen Sie den Lohnartenstamm und wechseln Sie auf den Reiter Lohn. Dort finden Sie die Option „Doppelbesteuerungsabkommen".



    Aktivieren Sie diese Option für die kopierten Lohnarten. Optional können Sie im Feld Code für Steuerung/Speicherung die Schlüsselung auf „Stundensummen speichern in Stunden" ändern, damit die Gesamtstunden korrekt ausgewiesen werden.
  3. Steuerkarte im Personalstamm schlüsseln: Nehmen Sie unter Personalstamm → Lohn → Steuerkarte die passende Schlüsselung vor. Diese hängt vom Einzelfall ab:
    • Arbeitet der Mitarbeiter permanent im Ausland (z. B. NL): steuerbefreit
    • Wechselt der Mitarbeiter zwischen Deutschland und dem Ausland: ELSTAM (elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale)
    Hinweis: Die korrekte Schlüsselung sollte der Kunde mit seinem Steuerberater klären.
  4. Lohnsteuerbescheinigung: Wenn im Meldezeitraum keine Lohnsteuer abgeführt wurde und ausschließlich mit Doppelbesteuerungsabkommen abgerechnet wurde (Tabelle LGBTL2, Spalte DOPPELBESTEUERUNG ≠ 0), wird auf der Lohnsteuerbescheinigung die Steuerklasse 0 ausgewiesen.

Grenzgängerabkommen mit Belgien

Wenn im Personalstamm beim Feld Land der Wert „B" (für Belgien) hinterlegt wurde, wird in der Lohnabrechnung automatisch die Lohnsteuer um 8 % gekürzt. Diese Kürzung wird auf der Lohnsteuerbescheinigung separat ausgewiesen.

Hintergrund: Belgische Kommunen finanzieren sich über eine Gemeindesteuer, die als Zuschlag zur Einkommensteuer erhoben wird. In Gemeinden mit vielen Pendlern kam es zu erheblichen Steuerausfällen. Durch ein Zusatzabkommen müssen alle nichtselbstständigen Pendler in Belgien Gemeindesteuer zahlen. Die Gehaltseinkünfte werden zwar von der belgischen Steuer freigestellt, die Gemeindesteuer wird jedoch auf Basis der Einkommensteuer berechnet, die ohne Freistellung anfallen würde. Zur Berücksichtigung wird die einzubehaltende Lohnsteuer in Deutschland um 8 % gemindert. Auf der Lohnsteuerabzugsbescheinigung wird ein entsprechender Zusatz eingetragen.

Grenzgängerabkommen mit Frankreich

Für französische Grenzgänger, bei denen aufgrund einer Bescheinigung nach § 39 Abs. 4 Nr. 5 EStG vom Lohnsteuerabzug abzusehen ist, muss auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung (Nr. 2) der Großbuchstabe „FR" eingetragen werden. Dieser wird um eine Ziffer ergänzt, die das Bundesland angibt, in dem der Grenzgänger zuletzt tätig war:

Bundesland
Kennzeichnung
Baden-Württemberg
FR1
Rheinland-Pfalz
FR2
Saarland
FR3

Einrichtung in zvoove Payroll:

  1. Navigieren Sie zu Personalstamm → Lohn → Steuerkarte.
  2. Aktivieren Sie die Checkbox „Buchst. FR".

Hinweise:

  • Das Feld kann nur bei Datensätzen ab dem 01.01.2017 aktiviert werden.
  • Sofern das Feld aktiviert ist und der Mitarbeiter in einer Betriebsstätte in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz oder dem Saarland abgerechnet wird, erscheint auf der Lohnsteuerbescheinigung automatisch die passende Kennzeichnung (FR1, FR2 oder FR3).

Grenzgängerabkommen mit der Schweiz

In zvoove Payroll können Mitarbeiter abgerechnet werden, die in der Schweiz leben, aber in Deutschland arbeiten. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine amtliche Bescheinigung der Schweizer Finanzbehörde vorlegt.

Steuerberechnung:

  • Die Steuer wird pauschal mit 4,5 % des steuerpflichtigen Bruttolohns berechnet.
  • Es findet automatisch eine Vergleichsrechnung statt: Ist die reguläre Lohnsteuer nach der Lohnsteuertabelle ausnahmsweise niedriger als 4,5 %, wird der günstigere Steuersatz angewandt.

Einrichtung in zvoove Payroll:

  1. Navigieren Sie zu Personalstamm → Lohn → Steuerkarte und aktivieren Sie die Option „Grenzgänger".
  2. ELSTAM ist nicht notwendig. Der Mitarbeiter kann mit Steuerklasse 6 geschlüsselt werden.
  3. Hinterlegen Sie in der Adresse des Mitarbeiters beim Feld Land den Wert „CH".

Weitere wichtige Informationen:

Thema
Details
Kirchensteuer
Wird berechnet, sofern beim Mitarbeiter eine Konfession hinterlegt ist.
Solidaritätszuschlag
Entfällt – wird nicht berechnet.
Lohnsteueranmeldung
Die pauschale Steuer wird in der Summe der einzubehaltenden Lohnsteuer ausgewiesen (KZ42, Zeile 17).
Steuerfreie Lohnarten
Werden nicht im steuerpflichtigen Brutto berücksichtigt und unterliegen daher nicht der pauschalen Steuer.
Lohnsteuerbescheinigung
Kein zusätzliches Feld erforderlich.
Rückwirkende Aktivierung
Die rückwirkende Aktivierung der Option „Grenzgänger" im Personalstamm löst keine automatische Rückrechnung über den Prüflauf aus.

Vorlage für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, die in Deutschland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, gelten als beschränkt einkommensteuerpflichtig. Für diese Arbeitnehmer kann eine Bescheinigung über die für den Lohnsteuerabzug maßgebenden persönlichen Besteuerungsmerkmale ausgestellt werden.

So rufen Sie die Vorlage auf:

  1. Öffnen Sie die Personalübersicht.
  2. Wählen Sie die Vorlage „Antrag LST-Abzug für beschränkt einkommenstpfl. AN" aus.
  3. Drucken Sie den Antrag aus.

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