Doppelbesteuerungsabkommen
Doppelbesteuerungsabkommen in zvoove Payroll
Dieser Artikel gibt einen Überblick über die Themen Grenzgänger und Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) in zvoove Payroll und erläutert die notwendigen Einstellungen für verschiedene Länderabkommen.
Was ist ein Doppelbesteuerungsabkommen?
Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein Vertrag zwischen zwei Staaten, der regelt, wo und wie Einkommen versteuert wird, wenn eine Tätigkeit in einem ausländischen Staat ausgeübt wird. Ziel ist es, eine doppelte Besteuerung desselben Einkommens zu vermeiden. Deutschland hat mit über 70 Staaten solche Abkommen abgeschlossen.
Grundprinzip
- Sind Arbeitnehmer im Nachbarland steuerpflichtig, werden sie in Deutschland von der Steuer freigestellt.
- Zahlen Arbeitnehmer die Steuern für ihre Grenzgängertätigkeit in Deutschland, müssen sie das Einkommen im Nachbarland nicht noch einmal versteuern.
Sonderregelungen für bestimmte Länder
Einrichtung in zvoove Payroll
Doppelbesteuerungsabkommen (allgemein)
Beispiel: Ein Mitarbeiter arbeitet zum Teil in den Niederlanden.
- Lohnarten vorbereiten: Im vorgelagerten Programm müssen Tarifverträge und Lohnarten für die Arbeitszeit im Ausland kopiert werden. Halten Sie hierzu gegebenenfalls Rücksprache mit dem vorgelagerten Programm.
- DBA-Option in der Lohnart aktivieren: Öffnen Sie den Lohnartenstamm und wechseln Sie auf den Reiter Lohn. Dort finden Sie die Option „Doppelbesteuerungsabkommen".
Aktivieren Sie diese Option für die kopierten Lohnarten. Optional können Sie im Feld Code für Steuerung/Speicherung die Schlüsselung auf „Stundensummen speichern in Stunden" ändern, damit die Gesamtstunden korrekt ausgewiesen werden. - Steuerkarte im Personalstamm schlüsseln: Nehmen Sie unter Personalstamm → Lohn → Steuerkarte die passende Schlüsselung vor. Diese hängt vom Einzelfall ab:
- Arbeitet der Mitarbeiter permanent im Ausland (z. B. NL): steuerbefreit
- Wechselt der Mitarbeiter zwischen Deutschland und dem Ausland: ELSTAM (elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale)
- Lohnsteuerbescheinigung: Wenn im Meldezeitraum keine Lohnsteuer abgeführt wurde und ausschließlich mit Doppelbesteuerungsabkommen abgerechnet wurde (Tabelle LGBTL2, Spalte DOPPELBESTEUERUNG ≠ 0), wird auf der Lohnsteuerbescheinigung die Steuerklasse 0 ausgewiesen.
Grenzgängerabkommen mit Belgien
Wenn im Personalstamm beim Feld Land der Wert „B" (für Belgien) hinterlegt wurde, wird in der Lohnabrechnung automatisch die Lohnsteuer um 8 % gekürzt. Diese Kürzung wird auf der Lohnsteuerbescheinigung separat ausgewiesen.
Hintergrund: Belgische Kommunen finanzieren sich über eine Gemeindesteuer, die als Zuschlag zur Einkommensteuer erhoben wird. In Gemeinden mit vielen Pendlern kam es zu erheblichen Steuerausfällen. Durch ein Zusatzabkommen müssen alle nichtselbstständigen Pendler in Belgien Gemeindesteuer zahlen. Die Gehaltseinkünfte werden zwar von der belgischen Steuer freigestellt, die Gemeindesteuer wird jedoch auf Basis der Einkommensteuer berechnet, die ohne Freistellung anfallen würde. Zur Berücksichtigung wird die einzubehaltende Lohnsteuer in Deutschland um 8 % gemindert. Auf der Lohnsteuerabzugsbescheinigung wird ein entsprechender Zusatz eingetragen.
Grenzgängerabkommen mit Frankreich
Für französische Grenzgänger, bei denen aufgrund einer Bescheinigung nach § 39 Abs. 4 Nr. 5 EStG vom Lohnsteuerabzug abzusehen ist, muss auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung (Nr. 2) der Großbuchstabe „FR" eingetragen werden. Dieser wird um eine Ziffer ergänzt, die das Bundesland angibt, in dem der Grenzgänger zuletzt tätig war:
Einrichtung in zvoove Payroll:
- Navigieren Sie zu Personalstamm → Lohn → Steuerkarte.
- Aktivieren Sie die Checkbox „Buchst. FR".
Hinweise:
- Das Feld kann nur bei Datensätzen ab dem 01.01.2017 aktiviert werden.
- Sofern das Feld aktiviert ist und der Mitarbeiter in einer Betriebsstätte in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz oder dem Saarland abgerechnet wird, erscheint auf der Lohnsteuerbescheinigung automatisch die passende Kennzeichnung (FR1, FR2 oder FR3).
Grenzgängerabkommen mit der Schweiz
In zvoove Payroll können Mitarbeiter abgerechnet werden, die in der Schweiz leben, aber in Deutschland arbeiten. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine amtliche Bescheinigung der Schweizer Finanzbehörde vorlegt.
Steuerberechnung:
- Die Steuer wird pauschal mit 4,5 % des steuerpflichtigen Bruttolohns berechnet.
- Es findet automatisch eine Vergleichsrechnung statt: Ist die reguläre Lohnsteuer nach der Lohnsteuertabelle ausnahmsweise niedriger als 4,5 %, wird der günstigere Steuersatz angewandt.
Einrichtung in zvoove Payroll:
- Navigieren Sie zu Personalstamm → Lohn → Steuerkarte und aktivieren Sie die Option „Grenzgänger".
- ELSTAM ist nicht notwendig. Der Mitarbeiter kann mit Steuerklasse 6 geschlüsselt werden.
- Hinterlegen Sie in der Adresse des Mitarbeiters beim Feld Land den Wert „CH".
Weitere wichtige Informationen:
Vorlage für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer
Arbeitnehmer, die in Deutschland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, gelten als beschränkt einkommensteuerpflichtig. Für diese Arbeitnehmer kann eine Bescheinigung über die für den Lohnsteuerabzug maßgebenden persönlichen Besteuerungsmerkmale ausgestellt werden.
So rufen Sie die Vorlage auf:
- Öffnen Sie die Personalübersicht.
- Wählen Sie die Vorlage „Antrag LST-Abzug für beschränkt einkommenstpfl. AN" aus.
- Drucken Sie den Antrag aus.
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