eAU - Kann die gleiche AU mehrmals abgerufen werden oder immer nur einmal?
eAU – Kann die gleiche AU mehrmals abgerufen werden?
Bei der eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) gelten folgende Regeln für den Abruf:
Erstmalige Anfrage
Für dasselbe Beginn-Datum der Arbeitsunfähigkeit kann eine eAU-Anfrage einmal an die Krankenkasse gestellt werden. Eine sofortige erneute Anfrage für das gleiche Datum ist nicht möglich.
Erneute Anfrage nach 14 Tagen
Wenn die Krankenkasse innerhalb von 14 Tagen keine eAU-Zeiten zurückmeldet, können Sie eine erneute Anfrage für dasselbe Beginn-Datum senden.
Übersicht der Abrufregeln
Situation
Erneuter Abruf möglich?
Erstmalige Anfrage für ein Beginn-Datum
Ja
Direkt erneute Anfrage für dasselbe Beginn-Datum
Nein
Erneute Anfrage nach 14 Tagen ohne Rückmeldung der Krankenkasse
Ja
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