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eAU - Wie lange ist der Arbeitgeber berechtigt, vom Arbeitnehmer eine AU in Papierform zu verlangen?
Das elektronische Verfahren ab dem 1. Januar 2023 gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Mit der eAU entfällt die Pflicht zur Vorlage der AU seitens der Arbeitnehmenden, wodurch Arbeitgeber nicht mehr berechtigt sind, eine Papierform zu verlangen.
Die Änderungen gelten nicht:- für privat krankenversicherte Arbeitnehmer,
- für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer, deren Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt festgestellt wurde, der nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt (also bei Krankschreibung durch einen Privatarzt),
- bei Krankschreibung durch einen Arzt im Ausland (insbesondere relevant für Grenzgänger und Urlauber),
- bei geringfügig Beschäftigten (Minijobber) in Privathaushalten,
- bei Krankschreibung in Rehabilitationseinrichtungen
- bei Krankschreibung wegen Mutter-Kind-Kur,
- bei Krankschreibung wegen Erkrankung des Kindes (für den Bezug von Kinderkrankengeld).
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