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eAU - Wie lange ist die eAU abrufbar?

eAU – Wie lange ist die eAU abrufbar?

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) kann nicht beliebig oft abgerufen werden. Für erneute Anforderungen gelten bestimmte Fristen, die davon abhängen, ob und welche Rückmeldung die Krankenkasse geliefert hat.

Fristen für eine erneute Anforderung

  • Keine Rückmeldung der Krankenkasse vorhanden: Eine erneute Anforderung für denselben Arbeitsunfähigkeitsbeginn darf frühestens 5 Kalendertage nach dem erstmaligen Abruf erfolgen.
  • Rückmeldung mit Kennzeichen „4" erhalten: Das Kennzeichen „4" bedeutet, dass der Krankenkasse keine eAU bzw. keine Krankenhausmeldung vorliegt. In diesem Fall darf eine erneute Anforderung für denselben Arbeitsunfähigkeitsbeginn frühestens 14 Kalendertage nach dem Erstelldatum dieser Rückmeldung erfolgen.

Zusammenfassung der Wartezeiten

Situation
Wartezeit für erneuten Abruf
Keine Rückmeldung der Krankenkasse
Mindestens 5 Kalendertage nach dem ersten Abruf
Rückmeldung mit Kennzeichen „4" (eAU liegt nicht vor)
Mindestens 14 Kalendertage nach dem Erstelldatum der Rückmeldung

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