Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
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eAU - Wie lange ist die eAU abrufbar?

Sollte keine Rückmeldung der Krankenkasse vorliegen, darf eine erneute Anforderung für den gleichen Arbeitsunfähigkeitsbeginn frühestens 5 Kalendertage nach dem erstmaligen Abruf erfolgen.

Eine erneute Anforderung für den gleichen Arbeitsunfähigkeitsbeginn darf frühestens 14 Kalendertage nach dem Erstelldatum der Rückmeldung der Krankenkasse mit Kennzeichen „4“ (= eAU/Krankenhausmeldung liegt nicht vor) erfolgen.


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