Ein Mitarbeiter befand sich 18 Monate im Krankengeldbezug und muss nun mit dem SV-Meldegrund 34 (Aussteuerung) ausgesteuert werden
Mitarbeiter nach 18 Monaten Krankengeldbezug ausssteuern (SV-Meldegrund 34)
Wenn ein Mitarbeiter nach 18 Monaten den maximalen Krankengeldbezug erreicht hat, muss eine sogenannte Aussteuerung durchgeführt werden. Dabei wird der Mitarbeiter mit dem SV-Meldegrund 34 (Sozialversicherungs-Abmeldung wegen Aussteuerung) bei der Krankenkasse abgemeldet. Die folgenden Schritte zeigen Ihnen, wie Sie dies in der Software umsetzen.
Schritt 1: Fehlzeit „Aussteuerung" anlegen oder prüfen
Zunächst benötigen Sie eine Fehlzeit mit der Bezeichnung „Aussteuerung". Falls diese noch nicht existiert, legen Sie sie wie folgt an:
- Navigieren Sie zu:
Datei → Stammdaten → Stammdatentabellen → Abrechnung → Fehlzeit → Fehlzeitenbezeichnungen - Klicken Sie auf Neu, um eine neue Fehlzeit anzulegen.
- Konfigurieren Sie die Fehlzeit gemäß den folgenden Einstellungen. Achten Sie insbesondere auf den korrekten ITSG-Index (den Standard-Schlüssel für die elektronische Datenübermittlung). Sie können die verfügbaren Werte mit der Taste F1 einsehen.
Hinweis: Falls die Fehlzeit bereits vorhanden ist, überprüfen Sie die Einstellungen – insbesondere den ITSG-Index – auf Korrektheit.
Optional: Kennzeichnung auf der Lohnsteuerbescheinigung
Soll die Fehlzeit später auf der Lohnsteuerbescheinigung mit dem Buchstaben „U" ausgewiesen werden, aktivieren Sie das entsprechende Kontrollkästchen in den Details der Fehlzeit.
Schritt 2: Lohnart anlegen und mit der Fehlzeit verknüpfen
Im nächsten Schritt legen Sie eine passende Lohnart an (sofern noch nicht vorhanden) und verknüpfen diese mit dem Fehlzeitenkürzel:
- Navigieren Sie zu:
Allgemein → Abrechnung → Lohnarten - Erstellen Sie eine neue Lohnart oder öffnen Sie eine bestehende.
- Verknüpfen Sie die Lohnart mit dem Fehlzeitenkürzel der zuvor angelegten Fehlzeit „Aussteuerung".
Wichtig: Die korrekte Steuer- und SV-Schlüsselung der Lohnart erfragen Sie bitte bei Ihrem Steuerberater. Wir dürfen keine steuerrechtlichen Auskünfte erteilen, unterstützen Sie jedoch gerne bei der technischen Umsetzung im Programm.
Schritt 3: Fehlzeit und Lohnart in der Abrechnung erfassen
Abschließend erfassen Sie die Fehlzeit und die zugehörige Lohnart in der Abrechnung des Mitarbeiters:
- Die Fehlzeit und Lohnart müssen lückenlos ab Beginn der Aussteuerung in der Abrechnung eingetragen werden.
- Die Abmeldung mit SV-Meldegrund 34 wird automatisch erst nach 30 SV-Tagen (Sozialversicherungstagen) erzeugt.
Zusammenfassung der Schritte
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