Abrechnung/Rückrechnung

Ein Mitarbeiter muss wegen Bezug von Arbeitslosengeld ausgesteuert werden.

Ist einer Ihrer Mitarbeiter langzeitkrank und muss nun wegen Bezug von Arbeitslosengeld bei Ihnen abgemeldet werden, gehen Sie wie folgt vor:

Zunächst benötigen Sie eine Fehlzeit, die Sie unter "Datei/Stammdaten/Stammdatentabellen/Abrechnung/Fehlzeiten/Fehlzeitenbezeichnungen/Neu" anlegen. Ist diese Fehlzeit bereits vorhanden, prüfen Sie bitte die Einstellungen, wie z.B. den ITSG-Index mit der F1-Taste. Hierbei wird der ITSG-Index 1.6 benötigt. Wird diese Fehlzeit bei dem Mitarbeiter hinterlegt, erzeugt das System eine Abmeldung mit dem Grund 30.

Soll diese Fehlzeit später auf der Lohnsteuerbescheinigung mit dem Buchstaben „U“ ausgewiesen werden, aktivieren Sie dieses Kästchen bitte in der Fehlzeit unter Details.

Im Anschluss daran legen Sie bitte unter "Allgemein/Abrechnung/Lohnarten" (wenn nicht schon vorhanden) eine neue Lohnart an und verknüpfen diese mit dem Fehlzeitenkürzel.

Die genaue Steuer- und SV-Schlüsselung erfragen Sie bitte bei Ihrem Steuerberater, da wir keine steuerrechtlichen Auskünfte erteilen dürfen. Wir unterstützen Sie gern in der technischen Handhabung unseres Programms.